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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Amtes Landhagen

bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 08.05.2023

Amt Landhagen

Der Amtsvorsteher

Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Landhagen

Der Amtsausschuss beschloss am 20.04.2023 lt. § 45 i.V.m. §§ 47, 48 KV M-V folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

festgesetzt.

____

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird von 404.500 € auf 1.204.500 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird unverändert festgesetzt auf 210.000 EUR.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert in Höhe von 361.000 EUR.

§ 5

Hebesätze

Die Festsetzungen der Hebesätze für die Amtsumlage und für die Schulumlage bleiben unverändert.

§ 6

Eigenkapital

Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum

31.12. 2021

4.028.501 EUR

31.12. 2022

3.827.697 EUR

31.12. 2023

3.518.001 EUR

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen wird unverändert auf 31,453 Vollzeitäquivalente (VzÄ) festgesetzt.

§ 8

Regelungen zur Deckungsfähigkeit

  1. Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt des Amtes für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.

  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

  4. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.

  5. Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.

  6. Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.

§ 9

Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:

  • für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €

  • für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 €

festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

Neuenkirchen, 05.05.2023

gez. Lossau

Siegel

Amtsvorsteher
Hinweis:

Die nach § 144 KV M-V i.V.m. §§ 52-54 KV MV erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 04.05.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:

  1. Der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 1.204.500 € genehmigt

  2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in Höhe von 210.000 € genehmigt.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2023 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und Anlagen liegen öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.