Dipl.-Ing. Annett Frank
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
Am Gorzberg Haus 14
17489 Greifswald
Antrags-/Geschäftsbuch-Nr. der Vermessungsstelle 155/22 — 31.05.2023
| Gemeinde: | Weitenhagen |
| Gemarkung: | Weitenhagen |
| Flur: | 1 |
| Flurstück: | 61 |
| Lagebezeichnung: | Zur Schwedenschanze 10 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird im Rahmen eines Grenzfeststellungs-/Abmarkungsverfahrens gemäß § 31 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713), in Kraft am 30. Dezember 2010
am Donnerstag, dem 06.07.2023 um 10:00 Uhr, Treffpunkt: Zur Schwedenschanze 10
ein Grenztermin abgehalten, der den unbekannten Eigentümern der folgenden aufgeführten Flurstücke hiermit mitgeteilt wird:
| Gemeinde: | Weitenhagen |
| Gemarkung: | Weitenhagen |
| Flur: | 1 |
| Flurstück: | 65/1, 67/1 |
| Lagebezeichnung: | Zur Schwedenschanze 9, an der Straße "Zur Schwedenschanze" |
In dem Grenztermin wird Ihnen vor Erlass der(des) Verwaltungsakte(s) die Möglichkeit eingeräumt, sich zur vorgesehenen Grenzfeststellung und/oder Abmarkung der Grenzpunkte, ggf. zur Entfernung von Grenzmarken bzw. zur Unterlassung von Abmarkungen zu äußern, soweit Ihr Grundstück davon betroffen ist. Bei dem Grenztermin können Sie sich durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Wenn Sie an dem Grenztermin nicht teilnehmen, kann auch ohne Ihre Anwesenheit die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durchgeführt werden. Für diesen Fall wird Ihnen die Grenzfeststellung und/oder die Abmarkung durch Offenlegung bekanntgegeben.
Die Ihnen durch die Teilnahme an dem Grenztermin entstehenden Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet.
Beginn am:.............
Ende am:.............
Greifswald, 31.05.2023