bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 23.05.2024
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.03.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
| a) | der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.109.900 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.816.900 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | - 707.000 EUR |
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| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.036.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 2.637.700 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -601.400 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 53.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 314.600 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -260.900 EUR |
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festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 295.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 203.600 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 310 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 396 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 348 v.H. | |
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 9,718 Vollzeitäquivalente.
Nach vorläufigen, ungeprüften Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum
| 31.12. 2022 | 6.868.281 EUR |
| 31.12. 2023 | 6.716.581 EUR |
| 31.12. 2024 | 6.009.581 EUR |
| 1. | Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen. |
| 3. | Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 4. | Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen. |
| 5. | Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. |
| 6. | Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar. |
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € |
festgesetzt.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 797.691 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 155.455 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 6.009.581 EUR. |
Dargelin, 22.05.2024
Ort, Datum
Siegel
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Vorpommern Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 15.05.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 3 der Haushaltssatzung in Höhe von 295.000 € wird gemäß § 54 Absatz 4 KV MV genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und Anlagen können innerhalb des folgenden Monats auf die Bekanntmachung zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.