bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 27.05.2024
Aufgrund der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.04.2024 Beschluss Nr. WAC/019/2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| a) | der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.274.300 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.325.000 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -50.700 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.264.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 2.264.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 200 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 121.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 190.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -68.300 EUR |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt auf | 226.400EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 560 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 700 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 450 v.H. | |
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,769 Vollzeitäquivalente.
Nach vorläufigen Angaben beträgt der Stand des Eigenkapitals zum:
31.12.2022 — 1.903.890 EUR
31.12.2023 — 1.855.490 EUR
31.12.2024 — 1.804.790 EUR
| 1. | Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen. |
| 3. | Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 4. | Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen. |
| 5. | Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. |
| 6. | Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar. |
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 12 und 13 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € |
festgesetzt.
| Nachrichtliche Angaben: | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.141.377 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -363.339 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.804.790 EUR. |
Neuenkirchen, 22.05.2024
Ort, Datum
Siegel
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Beschluss wurde am 18.04.2024 beim Landkreises Vorpommern-Greifswald als Untere Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Die Haushaltssatzung und Anlagen können innerhalb des folgenden Monats auf die Bekanntmachung zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.