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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Neuenkirchen - Flächennutzungsplan

Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung der Gemeinde Neuenkirchen

Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (4. Beteiligung)

Der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuenkirchen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit Stand April 2024 und die Begründung wurde auf der Gemeindevertretersitzung am 28.05.2024 gebilligt und wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Ein Umweltbericht ist als gesonderter Teil der Begründung erarbeitet worden und liegt bei.

Mit dem Flächennutzungsplan (FNP) wird erstmals eine städtebauliche Planung für das gesamte Gemeindegebiet Neuenkirchens vorgelegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wird der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuenkirchen, Stand April 2024, mit der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen in der Veröffentlichungsfrist vom

24.06.2024 bis zum 09.07.2024

auf der Homepage des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Be-kanntmachungen und Ortsrecht“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfs im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen (Fachbereich Bauen und Liegenschaften) während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

montags:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

dienstags:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

mittwochs:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

donnerstags:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an bauverwaltung@amt-landhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert.

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind folgende wesentliche, bereits vorliegende Arten umweltbezogener Informationen:

Schutzgut Mensch:

-

Überflutungsgefährdete Bereiche bei Versagen der Hochwasserschutz-Maßnahmen, Informationen zu kampfmittelbelasteten Flächen

-

Die Strandnutzung im Gemeindegebiet soll aufgenommen werden.

Schutzgut Pflanzen und Tiere

-

Informationen zu Vorkommen von einzelnen z. T. stark gefährdeten Vorkommen einzelner Arten und Biotope auch in Siedlungsbereichen oder deren Nähe

-

Das Plangebiet befindet sich innerhalb verschiedener Schutzgebiete

Schutzgut Fläche

-

Informationen zu einzelnen Flächen, die ehemals als Ausgleichsmaßnahmen geplant waren und jetzt anderweitig dargestellt sind.

-

Informationen zur Bedeutung von Grünflächen nahe Siedlungsbereichen

-

Informationen zu Wünschen nach mehr Wohnbauflächen

Schutzgut Boden

-

Informationen zum Vorkommen eines Moores

Schutzgut Wasser

-

Informationen zum problematischen Abfluss des Oberflächenwassers im Siedlungsbereich

Schutzgut Klima und Luft

-

Informationen zur Bedeutung von Freiflächen für Klima in Siedlungsbereichen

Schutzgut Landschaft

-

Informationen zu aktualisierenden Waldflächen

-

Informationen zum Dorfcharakter und “Siedlungskultur“ des Ortsteils Neuenkirchen

-

Einige Darstellungen von markanten Grünzügen oder Einzelbäume sind veraltet

Sonstige und kulturelle Schutzgüter

-

Keine Informationen zu sonstigen kulturellen Schutzgütern

Die Begründung einschließlich des Umweltberichts und den Anlagen des Entwurfs des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuenkirchen beinhalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbericht

1.

Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen:

-

Informationen zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen, die zur Vermeidung von Lärm und anderen erhöhten Emissionen beitragen

-

Überflutungsgefährdete Bereiche bei Versagen der Hochwasserschutz-Maßnahmen

-

Informationen zu kampfmittelbelasteten Flächen

2.

Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen:

-

Informationen zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

3.

Wesentliche Auswirkungen auf den Boden und das Wasser:

-

Informationen zum Verlust von Bodenfunktionen und Veränderungen der oberen Bodenstrukturen und des Boden-Wasserhaushaltes.

-

Informationen zu degradierten Moorböden in den Schutzgebietsflächen der Gemeinde

-

Informationen zu unterschiedlichen Gewässern und Grundwasserflurabständen

4.

Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima, Luft und Landschaft:

-

Informationen über keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als Folge der Planung.

-

Einschätzung der Güte einzelner Landschaftsbestandteile

5.

Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Informationen über die Genehmigungspflicht und Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkmalen.

-

Informationen zur Verbreitung der Bodendenkmale

Anlagen: Kartierung, Fachbeiträge und Gutachten

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Umweltbericht zu Änderungsbereichen im Flächennutzungsplan mit Stand vom Januar 2023

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Stand vom August 2020

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Karte Potentielle Überflutungsgefährdung Gemeinde Neuenkirchen

-

Karte Reale Überflutungsgeährdung Gemeinde Neuenkirchen

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich durch Abdruck im Mittteilungsblatt des Amtes Landhagen bekanntgemacht.

Neuenkirchen, den 30.05.2024

Bürgermeister Frank Weichbrodt

Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt“ Nr. 6 vom 21.06.2024