Amt Landhagen
Fachbereich Bauen und Liegenschaften
| Beschluss-Nr.: | DAR/006/2025 |
| Datum: | 17.02.2025 |
Gemeindevertretung Dargelin | - öffentlich |
Beschluss | |
Beratungsgegenstand:
Bebauungsplan Nr. 1, 1. Änderung "Dorfgebiet Dargelin" der Gemeinde Dargelin – Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung von Dargelin beschließt die Aufstellung für die
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Dorfgebiet Dargelin"
| 1. | Planungsanlass |
| Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Dorfgebiet Dargelin" beabsichtigt die Gemeinde Dargelin das Baufeld der Flurstücke 380/2 und 381, Flur 1 in der Gemarkung Dargelin an die Tiefe der angrenzenden Baufelder anzupassen um eine geringfügigeWohnbebauung zu ermöglichen. |
| 2. | Abgrenzung und Beschreibung des Geltungsbereiches |
| Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Dargelin im Kastanienweg und umfasst dieFlurstücke: 380/2 und 381, Flur 1 in der Gemarkung Dargelin. |
| 3. | Verfahren |
| Die Änderungsfläche ist von Wohnbebauung umgeben. Es handelt sich um eine Nachverdichtung im Bestand. Es wird das Verfahren gemäß § 13a BauGB angestrebt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Anlagen: Geltungsbereich
Mit der Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Dorfgebiet Dargelin" beabsichtigt die Gemeinde Dargelin das Baufeld der Flurstücke 380/2 und 381 an das angrenzende Baufeld für eine geringfügige Wohnbebauung anzupassen.
Der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Plans Nr. 1 vom 28.01.1999 wurde mit Beschluss DAR/005/2025 aufgehoben.
Für die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Dorfgebiet Dargelin" wird mit dem Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen, der die Kosten für das Aufstellungsverfahren trägt.
Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab:
7 Mitglieder gesamt
6 davon anwesend
6 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Stimmenthaltungen
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: keiner