Der geänderte Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Chausseesiedlung" der Ge- meinde Hinrichshagen, Stand 27.08.2024, mit der Begründung wurde auf der Gemeindevertretersitzung vom 21.05.2025 gebilligt und wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Absatz 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt (2. Durchgang).
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Um- weltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.
Das Gebiet ist im Nordosten begrenzt durch die Kurze Straße (Flurstück 35/284), im Osten durch die Flurstücke 35/285, 35/286, 35/287 und 35/288. Diese Flurstücke sind mit jeweils einem Wohnhaus bebaut. Im Südosten grenzt ein alter Weg (Flurstück 32) an das Gebiet, im Südwesten die Ackerfläche auf Flurstück 30, schließlich im Nordwesten der Brandteichgraben (Flurstück 28/3).
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Hinrichshagen, Flur 3, folgende Flurstücke: Flurstück 31/1 und 35/283. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von 6.448 m2.
Der geänderte Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Chausseesiedlung" der Gemeinde Hinrichshagen, Stand 27.08.2024, mit der Begründung wird in der Veröffentlichungsfrist vom
23.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025
auf der Homepage des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht" sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V:
https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Landhagen, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| montags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| dienstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| mittwochs: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| donnerstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Während dieser Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an bauverwaltunq@amt-landhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der o. g. Veröffentlichungsfrist zu den Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Chausseesiedlung" der Gemeinde Hinrichshagen unberücksichtigt bleiben.
Hinrichshagen, den 02.06.2025
Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt" Nr. 06 vom 20.06.2025