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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Auslegungsbeschluss


Amt Landhagen

Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Beschluss-Nr.:

HIN/015/2025

Datum:

21.05.2025

Beratungsgegenstand:

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Chausseesiedlung" der Gemeinde Hinrichshagen - Beschluss zur erneuten Auslegung des Entwurfs gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB (2. Durchgang)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgendes:

1.

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Chausseesiedlung" der Gemeinde Hinrichshagen mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung mit Stand August 2024 wird gebilligt.

2.

Das Plangebiet liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Chausseesiedlung" und zwar südwestlich der Straße „Kurze Straße" und südöstlich des Brandteichgrabens. Das Gebiet ist im Nordosten begrenzt durch die Kurze Straße (Flurstück 35/284), im Osten durch die Flurstücke 35/285, 35/286, 35/287 und 35/288. Diese Flurstücke sind mit jeweils einem Wohnhaus bebaut. Im Südosten grenzt ein alter Weg (Flurstück 32) an das Gebiet, im Südwesten die Ackerfläche auf Flurstück 30, schließlich im Nordwesten der Brandteichgraben (Flurstück 28/3).

Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Hinrichshagen, Flur 3, folgende Flurstücke: Flurstück 31/1 und 35/283.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 6.448 m2.

3.

Der geänderte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Chausseesiedlung" der Gemeinde Hinrichshagen mit Stand August 2024 bestehend aus

-

Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B),

-

Begründung

ist nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen (2. Durchgang).

4.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gern. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Landhagen Theodor- Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen.

5.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

6.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Anlage: Planentwurf und Begründung Stand 27.08.2024

Begründung / Stellungnahme

Der Aufstellungsbeschluss wurde auf der Gemeindevertretungssitzung am 21.09.2022 gefasst.

Die Gemeinde Hinrichshagen beabsichtigt für eine schonende Entwicklung hinsichtlich der Verdichtung und der Verkehrsbelastung, die bestehenden Festsetzungen „Mischgebiet" und „Zulässigkeit für Reihenhäuser" in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln.

Aufgrund der Stellungnahmen aus der vorangegangenen öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mussten im Planentwurf die Festsetzungen teilweise konkretisiert werden.

Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab:

9 Mitglieder gesamt

8 davon anwesend

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltungen

Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: keiner