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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Levenhagen für das Haushaltsjahr 2025

bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 20.02.2025

Haushaltssatzung der Gemeinde Levenhagen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.03.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

_________

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,897 Vollzeitäquivalente.

§ 6

Eigenkapital

Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum

31.12. 2023

788.918 EUR

31.12. 2024

642.565 EUR

31.12. 2025

555.965 EUR

§ 7

Regelungen zur Deckungsfähigkeit

1.

Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

2.

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.

3.

Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

4.

Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.

5.

Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.

6.

Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.

§ 9 Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:

-

für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €

-

für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 €

festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Levenhagen, 16.05.2025

Ort, Datum

gez. Lafsa
Bürgermeister

Siegel

Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderliche rechtsaufsichtliche Entscheidung des Landkreises Vorpommern Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 13.05.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:

1.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird in Höhe von 576.200 € genehmigt.

2.

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird in Höhe von 140.00 € genehmigt.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 20.05.2025 bis zum 19.06.2025 zu den Öffnungszeiten im Amt

Landhagen, Theodor Körner Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.