bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 20.02.2025
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.03.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 684.200 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 770.800 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | - 86.600 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 679.900 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 748.100 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | - 68.200 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 29.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 49.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | - 19.200 EUR |
festgesetzt.
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR.
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 576.200 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 140.000 EUR. |
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,897 Vollzeitäquivalente.
Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum
| 31.12. 2023 | 788.918 EUR |
| 31.12. 2024 | 642.565 EUR |
| 31.12. 2025 | 555.965 EUR |
| 1. | Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen. |
| 3. | Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 4. | Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen. |
| 5. | Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. |
| 6. | Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar. |
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € |
festgesetzt.
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | - 259.917 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
|
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | - 152.196 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
|
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 555.965 EUR. |
Levenhagen, 16.05.2025
Ort, Datum
Siegel
Hinweis:
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderliche rechtsaufsichtliche Entscheidung des Landkreises Vorpommern Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 13.05.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird in Höhe von 576.200 € genehmigt. |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird in Höhe von 140.00 € genehmigt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 20.05.2025 bis zum 19.06.2025 zu den Öffnungszeiten im Amt
Landhagen, Theodor Körner Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.