bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 02.06.2025
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.03.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 4.958.300 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 5.672.700 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -714.400 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 4.784.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 5.299.100 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | - 514.200 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 210.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 497.100 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | - 286.300 EUR |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt.
Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird festgesetzt auf 478.400 € EUR.
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 22,932 Vollzeitäquivalente.
Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum
| 31.12. 2023 | 9.431.477 EUR |
| 31.12. 2024 | 9.053.188 EUR |
| 31.12. 2025 | 8.338.788 EUR |
| 1. | Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen. |
| 3. | Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 4. | Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen. |
| 5. | Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. |
| 6. | Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar. |
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € |
festgesetzt.
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | - 314.762 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.487.190 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
|
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 8.338.788 EUR. |
Neuenkirchen, 27.05.2025
Ort, Datum
Siegel
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 27.03.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 03.06.2025 bis zum 02.07.2025 zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.