Gemeinde Mesekenhagen
Der Bürgermeister
Beschluss MES/015/2025
Die Gemeindevertretung beschließt rückwirkend ab dem 01.01.2025 ein Begrüßungsgeld in Höhe von 200,00 € für jedes neugeborene Kind auszuzahlen.
Voraussetzung für den Erhalt des Begrüßungsgeldes:
Die Anträge sind spätestens bis zum 1. Geburtstag des Kindes bei der
Gemeinde Mesekenhagen im Amt Landhagen
Theodor-Körner-Straße 36
17498 Neuenkirchen
einzureichen.
Spätere eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Begrüßungsgeld wird nach Antragseingang als Gesamtbetrag überwiesen.
Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde, es besteht daher kein Rechtsanspruch auf eine Auszahlung.
Mesekenhagen, 28.05.2025