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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung - Begrüßungsgeld für Neugeborene


Gemeinde Mesekenhagen

Der Bürgermeister

Begrüßungsgeld für Neugeborene

Beschluss MES/015/2025

Die Gemeindevertretung beschließt rückwirkend ab dem 01.01.2025 ein Begrüßungsgeld in Höhe von 200,00 € für jedes neugeborene Kind auszuzahlen.

Voraussetzung für den Erhalt des Begrüßungsgeldes:

  • Der sorgeberechtigte Elternteil und das neugeborene Kind müssen zum Zeitpunkt der Geburt ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Mesekenhagen haben.

Die Anträge sind spätestens bis zum 1. Geburtstag des Kindes bei der

Gemeinde Mesekenhagen im Amt Landhagen

Theodor-Körner-Straße 36

17498 Neuenkirchen

einzureichen.

Spätere eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Das Begrüßungsgeld wird nach Antragseingang als Gesamtbetrag überwiesen.

Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde, es besteht daher kein Rechtsanspruch auf eine Auszahlung.

Mesekenhagen, 28.05.2025

gez. Seidlein
Bürgermeister