bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 18.05.2026
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.04.2026 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 5.414.000 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 5.959.200 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | - 545.200 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 5.229.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 5.894.300 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | - 664.800 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.036.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 416.500 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 619.700 EUR |
festgesetzt.
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1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 522.900 EUR.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 22,573 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nach Angaben beträgt der Stand des Eigenkapitals zum:
| 31.12.2024 | 9.835.851 EUR |
| 31.12.2025 | 8.822.851 EUR |
| 31.12.2026 | 8.277.651 EUR |
1. → Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
2. → Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt des Amtes für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
3. → Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
4. → Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.
5. → Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
6. → Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte bis zu einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen bis zu 5.000 € festgesetzt. |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -375.899 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 888.904 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 8.277.651 EUR. |
| 4. | Die Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung vom 25.02.2025) werden wie folgt festgesetzt: | |||
| 4.1 | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) | auf 340 v. H. |
|
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | auf 440 v. H. |
| 4.2 | Gewerbesteuer | auf 400 v. H. | |
Neuenkirchen, 13.05.2026
Siegel
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 13.05.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahmen vom 19.05.2026 bis 16.06.2026 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.