bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 27.05.2026
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.03.2026 und nach der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 3.394.900 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.885.400 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -490.500 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 3.298.900 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 3.648.200 EUR |
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -349.300 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 790.400 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.236.400 EUR |
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -446.000 EUR |
festgesetzt.
_________
1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 482.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird festgesetzt auf 329.800 €.
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,256 Vollzeitäquivalente.
Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum
| 31.12. 2024 | 5.278.287 EUR |
| 31.12. 2025 | 5.252.544 EUR |
| 31.12. 2026 | 4.267.087 EUR |
| 1. | Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen. |
| 3. | Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 4. | Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen. |
| 5. | Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. |
| 6. | Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar. |
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte bis zu einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen bis zu i.H.v. 5.000 € |
| festgesetzt. | |
Anhand der vorläufigen Jahresrechnungen
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 370.410 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 220.646 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 4.267.087 EUR. |
| 4. | Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: | |||
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 320 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 438 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | |
Neuenkirchen, 21.05.2026
Ort, Datum
Siegel
Die rechtsaufsichtliche Entscheidung des Landkreises Vorpommern Greifswald zu der genehmigungspflichtigen Festsetzung sind am 20.05.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung
Der Gesamtbetrag in Höhe von 482.000 € wird gemäß § 52 (2) KV MV genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 28.05.2026 bis zum 25.06.2026 zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.