Die Gemeinde Levenhagen verkauft ein Baugrundstück in Hof 2. Es befindet sich in ruhiger Wohnlage und ist verkehrsgünstig gelegen.
| Allgemeine Angaben: | |
| Straße: | Hof 2 |
| Gemarkung: | Levenhagen |
| Flur: | 1 |
| Flurstücke: | 94/8 (neu 94/12) und 94/10 (neu 94/15) |
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| Baufläche und Mindestgebot: | |
| Größe Baufeld: | ca. 819 m² |
| Mindestgebot: | 45.100 € |
Zulässige Bebauung:
Ein positiver Bauvorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern liegt vor.
Bei der Grundstücksvergabe legt die Gemeinde verstärkten Wert auf ökologische Bauweisen und nachhaltige Bauprojekte. Angesichts der wachsenden Herausforderungen des Klimawandels und der Notwendigkeit, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren, hat die Gemeinde beschlossen, bei der Vergabe von Baugrundstücken verstärkt auf ökologische Kriterien zu achten. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass neue Bauprojekte nicht nur den Bedürfnissen der Bewohner entsprechen, sondern auch im Einklang mit den Zielen des Umweltschutzes sowie Klimaschutzes stehen. Die Gemeinde Levenhagen ermutigt Bauherren daher dazu, bei ihren Bauprojekten innovative und nachhaltige Bautechniken sowie umwelt- und klimafreundliche Materialien einzusetzen und sofern möglich, sich für eine CO²-arme bzw. positive Bauweise zu entscheiden.
Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:
Formular „Interessenbekundung zum Erwerb eines Grundstücks der Gemeinde Levenhagen“
Pflichtangaben:
Angaben des Antragsstellers und ggf. des Partners/Ehepartners
Höhe Gebot
Freiwillig können zusätzliche Informationen abgegeben werden, welche von der Gemeinde für die Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Entscheidung über den Verkauf trifft die Gemeinde Levenhagen. Die Gemeinde Levenhagen ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter oder überhaupt, zu verkaufen. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf stehen, hat der Käufer zu tragen.
Für weitere Informationen zur Grundstücksvergabe steht die Gemeinde Levenhagen bzw. das Bauamt des Amtes Landhagen gerne zur Verfügung.
Telefonnummern: 03834/895133; 03834/895132
Schriftliche Angebote werden im Amt Landhagen, Bauamt, Liegenschaften, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen entgegengenommen.
E-Mail: liegenschaften@amt-landhagen.de
Genehmigungsvermerk gemäß § 34 Absatz 1 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713):
LK VG KVA