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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 des Amtes Landhagen

Der Amtsausschuss beschloss am 26.06.2025 lt. § 45 i.V.m. §§ 47, 48 KV M-V folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert in Höhe von 433.600 EUR.

§ 5 Hebesätze

Die Festsetzungen der Hebesätze für die Amtsumlage und die Schulumlage bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum

31.12. 2023

4.454.603 EUR

31.12. 2024

4.200.203 EUR

31.12. 2025

3.699.603 EUR

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtanzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen wird von 33,384 auf 34,384 Vollzeitäquivalente festgesetzt.

§ 8 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

1.

Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

2.

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.

3.

Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

4.

Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.

5.

Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.

6.

Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.

§ 9 Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen

wird:

-

für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €

-

für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 €

festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan gibt es keine Änderungen

1.

zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt

2.

zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt

3.

zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt

Neuenkirchen, 26.06.2025

gez. Lossau
Siegel
Amtsvorsteher

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 27.06.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahmen vom 01.07.2025 bis 31.07.2025 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.

bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 27.06.2025