Der Amtsausschuss beschloss am 26.06.2025 lt. § 45 i.V.m. §§ 47, 48 KV M-V folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher | auf |
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| EUR | EUR |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 4.468.200 | 4.468.200 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 4.968.800 | 4.968.800 |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -500.600 | -500.600 |
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| ||
| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher | auf |
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| EUR | EUR |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 4.336.500 | 4.336.500 |
| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 4.827.500 | 4.827.500 |
| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -491.000 | -491.000 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 177.200 | 177.200 |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 369.100 | 369.100 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -191.900 | -191.900 |
| festgesetzt. | |||
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert in Höhe von 433.600 EUR.
Die Festsetzungen der Hebesätze für die Amtsumlage und die Schulumlage bleiben unverändert.
Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum
| 31.12. 2023 | 4.454.603 EUR |
| 31.12. 2024 | 4.200.203 EUR |
| 31.12. 2025 | 3.699.603 EUR |
Die Gesamtanzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen wird von 33,384 auf 34,384 Vollzeitäquivalente festgesetzt.
| 1. | Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen. |
| 3. | Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 4. | Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen. |
| 5. | Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. |
| 6. | Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar. |
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen
wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € |
festgesetzt.
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan gibt es keine Änderungen
| 1. | zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt | 322.744 €. |
| 2. | zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt | 325.767 €. |
| 3. | zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt | 3.699.603 €. |
Neuenkirchen, 26.06.2025
gez. Lossau | Siegel |
Amtsvorsteher |
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Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 27.06.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahmen vom 01.07.2025 bis 31.07.2025 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.
bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 27.06.2025