bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 25.06.2025
Die Gemeinde Wackerow beschloss am 27.05.2025 lt. § 45 i.V.m. §§ 47, 48 KV M-V folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden
von bisher auf
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| EUR | EUR |
| 1. | im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.286.600 | 2.286.600 | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.403.500 | 2.403.500 | |
| Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -116.900 | -116.900 | |
| 2. | im Finanzhaushalt | |||
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 2.278.400 | 2.278.400 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 2.321.600 | 2.321.600 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -43.200 | -43.200 |
| c) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 112.500 | 112.500 |
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| Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 146.000 | 146.000 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 33.500 | - 33.500 |
festgesetzt.
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1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt | von bisher 0 € auf 1.057.000 €. |
Der Höchstbetrag des Kassenkredites bleibt unverändert in Höhe von 227.800 €.
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) | von bisher 550 v. H. auf 550 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | von bisher 600 v. H. auf 600 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | von bisher 450 v. H. auf 450 v. H.. | |
Der Stellenplan bleibt unverändert.
Die Angaben zum Eigenkapital bleiben unverändert.
Keine Änderungen
Keine Änderungen
Nachrichtliche Angaben:
Keine Änderungen
Neuenkirchen, 23.06.2025
gez. Dröse |
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Bürgermeister | Siegel |
Hinweis:
Die nach § 144 KV M-V i.V.m. §§ 54 KV MV erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Vorpommern- Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 19.06.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in Höhe von 1.057.000 € genehmigt. |
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahme vom 02.07.2025 bis 31.07.2025 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.