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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wackerow für das Haushaltsjahr 2025

bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 25.06.2025

Die Gemeinde Wackerow beschloss am 27.05.2025 lt. § 45 i.V.m. §§ 47, 48 KV M-V folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

von bisher auf

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

c)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

festgesetzt.

_________

1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag des Kassenkredites bleibt unverändert in Höhe von 227.800 €.

§ 5

Hebesätze (nachrichtlich)

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Der Stellenplan bleibt unverändert.

§ 7

Eigenkapital

Die Angaben zum Eigenkapital bleiben unverändert.

§ 8

Regelungen zur Deckungsfähigkeit

Keine Änderungen

§ 9

Weitere Vorschriften

Keine Änderungen

Nachrichtliche Angaben:

Keine Änderungen

Neuenkirchen, 23.06.2025

gez. Dröse

Bürgermeister

Siegel

Hinweis:

Die nach § 144 KV M-V i.V.m. §§ 54 KV MV erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Vorpommern- Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 19.06.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:

1.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in Höhe von 1.057.000 € genehmigt.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahme vom 02.07.2025 bis 31.07.2025 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.