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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Gemeinde Hinrichshagen

Die Gemeindevertretung beschloss am 27.05.2026 It. § 45 i.V.m. §§ 47,48 KV M-V folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung ftir das Haushaltsjahr 2026:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 werden

1.

im Ergebnishaushalt 

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

derjahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

___________________

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfbrderungsmaßnahmen

§2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert auf 140.000 EUR.

§5 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.

§6 Eigenkapital

Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum

31.12. 2024

3.490.070 EUR

31.12. 2025

3.490.070 EUR

31.12. 2026

3.194.970 EUR

§7 Regelungen zur Deckungsföhigkeit

  1. Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfahig erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen imjeweiligen Produkt einzusetzen.
  5. Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihrenZweck verfügbar.
  6. Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO- Doppik übertragbar.

§ 8 Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:

  • für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstückeund grundstücksgleichen Rechte bis zu einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €
  • für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen bis zu 5.000 € festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt

4.

Die Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung vom 26.03.2025) werden wie folgt festgesetzt;

4.1

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

4.2

Gewerbesteuer

Neuenkirchen, 02.06.2026

Wellendorf

Bürgermeister

 

 

 

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 KV M-V der Rechlsaufsichtsbehördedes Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 28.05.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahmen vom 16.06.2026 bis 16.07.2026 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.