Die Gemeindevertretung beschloss am 27.05.2026 It. § 45 i.V.m. §§ 47,48 KV M-V folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung ftir das Haushaltsjahr 2026:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher | auf | |
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| EUR | EUR |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.349.900 | 1.423.900 |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.644.700 | 1.719.000 |
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| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -143.400 | -143.700 |
| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher | auf | |
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| EUR | EUR |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 1.341.700 | 1.415.700 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 1.632.800 | 1.977.100 |
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| derjahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -291.100 | -561.400 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 166.200 | 436.200 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 165.500 | 559.700 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 700 | -123.500 |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfbrderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert auf 140.000 EUR.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.
Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum
| 31.12. 2024 | 3.490.070 EUR |
| 31.12. 2025 | 3.490.070 EUR |
| 31.12. 2026 | 3.194.970 EUR |
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -151.032 €. |
| 2. | zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 890.281,85 €. |
| 3. | zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt | 3.194.970 €. |
| 4. | Die Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung vom 26.03.2025) werden wie folgt festgesetzt; | ||
| 4.1 | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) | auf 380 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | auf 440 v. H. |
| 4.2 | Gewerbesteuer | auf 400 V. H. | |
Neuenkirchen, 02.06.2026
Wellendorf
Bürgermeister
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 KV M-V der Rechlsaufsichtsbehördedes Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 28.05.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahmen vom 16.06.2026 bis 16.07.2026 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.