Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V ist die Gemeindevertretung verpflichtet einen jährlichen Spendenbericht zu veröffentlichen. Er enthält Angaben zu den Gebern, den Zuwendungen und den Zuwendungszwecken. Die Bekanntmachung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet auf www.landhagen.de unter der Rubrik:
Bekanntmachungen & Ortsrecht/Sonstige öffentliche Bekanntmachungen/Das Amt Landhagen