Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.04.2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 749.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 806.900 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | - 12.500 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 728.100 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 766.400 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | - 38.300 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 439.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 648.400 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -209.100 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 128.000 EUR.
Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 72.800 EUR.
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,897 Vollzeitäquivalente.
Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum
| 31.12. 2024 | 733.030 EUR |
| 31.12. 2025 | 641.530 EUR |
| 31.12. 2026 | 622.377 EUR |
einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen IV
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich - 193.505 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich - 80.136 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 622.377 EUR. |
| 4. | Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 414 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 442 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 438 v.H. | |
Levenhagen, 22.06.2026
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderliche rechtsaufsichtliche Entscheidung des Landkreises Vorpommern Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 16.06.2026 wie folgt bekanntgegeben worden: 1. Der Gesamtbetrag Kredite für Investitionen und Investitonsfördereungsmaßnahmen wird gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 abweichend in Höhe von 62.600 € genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 30.06.2026 bis zum 30.07.2026 zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor Körner Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.