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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Levenhagen für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.04.2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

 

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

 

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

 

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

 

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von

 

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

 

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

 

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 128.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 72.800 EUR.

§ 5 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,897 Vollzeitäquivalente.

§ 6 Eigenkapital

Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum

31.12. 2024

733.030 EUR

31.12. 2025

641.530 EUR

31.12. 2026

622.377 EUR

einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen IV

§ 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

  1. Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.
  5. Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
  6. Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.

§ 9 Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:

  • für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €
  • für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € festgesetzt.
Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich - 193.505 EUR.

2.

Zum Finanzhaushalt

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich - 80.136 EUR.

3.

Zum Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 622.377 EUR.

4.

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

Levenhagen, 22.06.2026

Lafsa
Bürgermeister
Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderliche rechtsaufsichtliche Entscheidung des Landkreises Vorpommern Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 16.06.2026 wie folgt bekanntgegeben worden: 1. Der Gesamtbetrag Kredite für Investitionen und Investitonsfördereungsmaßnahmen wird gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 abweichend in Höhe von 62.600 € genehmigt.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 30.06.2026 bis zum 30.07.2026 zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor Körner Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.