Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben:
Antrags-/Geschäftsbuch - Nr. der Vermessungsstelle: 155/22
| Datum: | 18.07.2023 |
| Bearbeiter: | Dipl.-Ing. Annett Frank, ÖbVI |
| Durchwahl: | 03 83 77 41 83 0 |
Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Dipl.-Ing. Annett Frank
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
Am Gorzberg Haus 14
17489 Greifswald
| Vermessungsobjekt: | |
| Gemeinde: | Weitenhagen |
| Gemarkung: | Weitenhagen |
| Flur: | 1 |
| Flurstück: | 61 |
| Lagebezeichnung: | Zur Schwedenschanze 10, 10a |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vorn 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713)
durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Dipl.-Ing. Annett Frank
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
Am Gorzberg Haus 14
17489 Greifswald
während der Geschäftszeiten, Montag bis Freitag, von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, in der Zeit vom 07.08.2023 bis zum 06.09.2023.
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
Beginn am: (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt)
Ende am: (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)
Greifswald, 18.07.2023