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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl am 09.06.2024 in der Gemeinde Hinrichshagen

bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht; Wahlen“) am 18.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl am 09.06.2024 in der Gemeinde Hinrichshagen

Am 13.06.2024 tagte der Wahlausschuss des Amtes Landhagen in öffentlicher Sitzung zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Hinrichshagen und stellte das endgültige Ergebnis fest. Gemäß § 33 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (GVOBl. M-V S. 154, 183) i. V. m. der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 10.05.2024 wird das endgültige Ergebnis der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen für die Gemeinde Hinrichshagen wie folgt bekannt gemacht:

Gemeindevertretungswahl:

Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach Wahlvorschlägen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge

Es sind folgende Bewerberinnen/Bewerber gewählt:

Ersatzpersonen wurden in der folgenden Reihenfolge festgestellt:

Bürgermeisterwahl:

Der Wahlausschuss des Amtes Landhagen stellte fest, dass der Bewerber Thomas Wellendorf gewählt ist, da er die erforderliche Stimmenanzahl gem. § 67 Abs. 3 Satz 3 LKWG erhalten hat.

Gegen die Gültigkeit der Wahl können Wahlberechtigte des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter der Angabe der Gründe bei der Wahlleitung im Am Landhagen, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Neuenkirchen, 18.06.2024

gez. Draack
Wahlleiter