Amt Landhagen
Fachbereich Bauen und Liegenschaften
| Beschluss-Nr.: | MES/033/2025 |
| Datum: | 21.07.2025 |
Beratungsgegenstand:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung für die
4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mesekenhagen
| 1. | Planungsanlass |
| In Verbindung mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 15 "Landidyll Monte Gristow - Ortsteil Gristow" der Gemeinde Mesekenhagen vom 23.09.2024 wird auch eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Mesekenhagen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung vorhandener Gebäude für einen Dorfladen mit Café sowie einer Physiotherapie und Unterkünfte zur Beherbergung umgenutzt werden. Derzeitig ist die Fläche als „Sondergebiet Klinik" (SO Klinik) ausgewiesen. |
| 2. | Abgrenzung und Beschreibung des Geltungsbereiches |
| Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Gristow an der Straße „,Riemser Weg" auf dem Gebiet einer ehem. Fachklinik und umfasst die Flurstücke: 35/11, 35/12 und 35/16 (Teilfläche), Flur 1 in der Gemarkung Gristow. |
| 3. | Verfahren |
| Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Als gesonderter Teil der Begründung soll gem. 2a BauGB ein Umweltbericht erarbeitet werden, in dem für den Änderungsbereich die auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und zu bewertenden Umweltbelange darzulegen sind. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. |
Mit der Aufstellung des B-Plan Nr. 15 „Landidyll Monte Gristow - Ortsteil Gristow" der Gemeinde Mesekenhagen ist die Änderung des Flächennutzungsplans der der Gemeinde Mesekenhagen anzupassen. Diese Fläche wurde mit der 2. Anderung des Flächennutzungsplans als „Sondergebiet Klinik" (SO Klinik) ausgewiesen.
| 10 | Mitglieder gesamt |
| 9 | davon anwesend |
| 9 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Von der Beratung und Abstimmung nach 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: