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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Auslegungsbeschluss zur Ergänzungssatzung "Ortsteil Groß Karrendorf"


Amt Landhagen

Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Beschluss-Nr.:

MES/032/2025

Datum:

21.07.2025

Gemeindevertretung Mesekenhagen - öffentlich

Beschluss

Beratungsgegenstand:

Ergänzungssatzung "Ortsteil Groß Karrendorf" der Gemeinde Mesekenhagen gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Beschluss zur Auslegung des Entwurfs gemäß 5 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. 5 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Ortsteil Groß Karrendorf" sowie die Begründung mit Stand Juli 2025 wird gebilligt.

2.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung des Ortsteils Groß Karrendorf befindet sich im Gemeindegebiet Meskenhagen auf der Flur 1 der Gemarkung Karrendorf und umfasst die Flurstücke 192/3 (Teilfläche) und 192/2. Das Plangebiet weist eine Gesamtgröße von ca. 0,5 ha auf.

Begrenzt wird der Geltungsbereich nach Süden und Westen durch die Dorfstraße, nach Norden durch vorhandene Grünflächen und ein Wohnhaus an der Dorfstraße sowie nach Osten durch vorhandene Wohnbebauung.

3.

Dem Planungswillen der Gemeinde entsprechend sollen zwei bisher unbebaute Flurstücke direkt östlich und nördlich der Dorfstraße in den Innenbereich der Gemeinde einbezogen werden. Dies folgt der Darstellung im Flächennutzungsplan der Gemeinde, die den Bereich als Wohnbaufläche ausweist.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung ist erforderlich, um die planungsrechtliche Voraussetzung für die schonende Entwicklung einer geringfügigen neuen Wohnbebauung zu ermöglichen.

Die Einbeziehung in den Innenbereich verdeutlicht die Grenzen des Ortsteils und folgt der Darstellung im Flächennutzungsplan.

4.

Das Verfahren wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt.

5.

Gemäß §13 Absatz 2 Nr. BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

6.

Gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

7.

Gemäß § 13 Absatz:. Nr. 3 BauGB wird die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

8.

Gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

9.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Begründung / Stellungnahme:

Der Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „,Ortsteil Groß Karrendorf" wurde auf der Gemeindevertretersitzung am 10.03.2025 gefasst.

Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

Die Abstimmung It. Beschlussvorlage ergab:

Mitglieder gesamt

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Stimmenthaltungen

Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: Keiner