Amt Landhagen
Fachbereich Bauen und Liegenschaften
| Beschluss-Nr.: | MES/024/2025 |
| Datum: | 23.06.2025 |
Bebauungsplan Nr. 16 "Wohnbebauung Westlich vom Grünen Weg - OT Gristow" der Gemeinde Mesekenhagen - Beschluss zur Auslegung des Entwurfs gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung von Mesekenhagen beschließt folgendes:
| 1. | Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „Wohnbebauung Westlich vom Grünen Weg – OT Gristow“ der Gemeinde Mesekenhagen mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung mit Stand 02.05.2025 wird gebilligt. | |
| 2. | Das Plangebiet liegt südlich des Riemser Wegs im rückwärtigen Bereich der straßenbegleitenden Bebauung. Es umfasst vollständig das Flurstück 163/8 der Flur 1, Gemarkung Gristow mit einer Fläche von ca. 0,26 ha. | |
| Das Plangebiet liegt im Siedlungsbereich von Gristow und grenzt nördlich und östlich an Wohnbebauung. Im Westen schließen private Gartennutzung mit kleineren baulichen Anlagen an. Im Süden endet der Siedlungsbereich an einem Feldweg, der den Siedlungsbereich gegenüber der offenen Landschaft begrenzt. | |
| 3. | Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Voraussetzungen liegen vor. | |
| 4. | Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „Wohnbebauung Westlich vom Grünen Weg - OT Gristow“ der Gemeinde Mesekenhagen mit Stand 02.05.2025 bestehend aus | |
| - | Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), |
| - | Begründung |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
| wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Landhagen Theodor- Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen öffentlich ausgelegt. | |
| 5. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. | |
| 6. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. | |
| Anlage: | Planentwurf und Begründung Stand 02.05.2025 |
| Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stand 05.03.2025 |
Die Gemeinde nimmt Bezug auf das Protokoll vom Bauausschuss vom 03.06.2025 und weist auf die Zuwegung für Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllentsorgung, usw. über den Privatweg hin.
Die Grundflächenzahl soll mit 0,4 festgesetzt werden.
Zulässig soll die Bebauung mit 1,5-geschossigen Bauwerken mit einer Firsthöhe von max. 12 m sein.
Zudem sollen gestalterische Festlegungen analog dem B-Plan Nr. 12 „Ortsmitte Gristow im Bogen“, Gemeinde Mesekenhagen getroffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde auf der Gemeindevertretungssitzung am 16.12.2024 gefasst.
Mit der Planung der Gemeinde Mesekenhagen soll eine im Siedlungsbereich gelegene vorgenutzte Fläche im baulichen Zusammenhang mit einem angrenzenden bestehenden Wohngebiet durch eine schonende Wohnbebauung entwickelt werden.
Der Flächennutzungsplan für die Gemeinde Mesekenhagen weist für das Plangebiet eine Wohnbaufläche aus. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab:
| 10 | Mitglieder gesamt |
| 9 | davon anwesend |
| 9 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: Keiner