Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der der Ergänzungssatzung „Ortsteil Groß Karrendorf“ der Gemeinde Mesekenhagen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), Stand Juli 2025, und die Begründung wurden auf der Gemeindevertretungssitzung am 21.07.2025 gebilligt und gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Gemäß §13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 Absatz 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung des Ortsteils Groß Karrendorf befindet sich im Gemeindegebiet Meskenhagen auf der Flur 1 der Gemarkung Karrendorf und umfasst die Flurstücke 192/3 (Teilfläche) und 192/2. Das Plangebiet weist eine Gesamtgröße von
ca. 0,5 ha auf.
Begrenzt wird der Geltungsbereich nach Süden und Westen durch die Dorfstraße, nach Norden durch vorhandene Grünflächen und ein Wohnhaus an der Dorfstraße sowie nach Osten durch vorhandene Wohnbebauung.
Dem Planungswillen der Gemeinde entsprechend sollen zwei bisher unbebaute Flurstücke direkt östlich und nördlich der Dorfstraße in den Innenbereich der Gemeinde einbezogen werden. Dies folgt der Darstellung im Flächennutzungsplan der Gemeinde, die den Bereich als Wohnbaufläche ausweist.
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung ist erforderlich, um die planungsrechtliche Voraussetzung für die schonende Entwicklung einer geringfügigen neuen Wohnbebauung zu ermöglichen. Die Einbeziehung in den Innenbereich verdeutlicht die Grenzen des
Ortsteils und folgt der Darstellung im Flächennutzungsplan.
Der Entwurf zur Ergänzungssatzung „Ortsteil Groß Karrendorf“ der Gemeinde Mesekenhagen, Stand Juli 2025, mit der Begründung wird in der Veröffentlichungsfrist vom
18.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025
auf der Homepage des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Landhagen, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| montags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| dienstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| mittwochs: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| donnerstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Während dieser Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an bauverwaltung@amt-landhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der o. g. Veröffentlichungsfrist zu den Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung „Ortsteil Groß Karrendorf“ der Gemeinde Mesekenhagen unberücksichtigt bleiben.
Mesekenhagen, den 24.07.2025
Bürgermeister Herr Seidlein | Siegel |