bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 06.09.2024
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.11.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgender Änderungsbescheid erlassen:
Nach Prüfung der Unterlagen ergehen in Abänderung des Bescheides vom 07.02.2024 zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen der Haushaltssatzung folgende Entscheidungen:
Die Genehmigung des Gesamtbetrages in Höhe von 225.200 €
(in Worten: zweihundertfünfundzwanzigtausendzweihundert Euro) wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V versagt.
Die Genehmigung des Gesamtbetrages in Höhe von 438.600 €
(in Worten: vierhundertachtunddreißigtausendsechshundert Euro) wird versagt.
Neuenkirchen, den 04.09.2024