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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Dargelin

Geltungsbereich

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Dorfgebiet Dargelin“ der Gemeinde Dargelin

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Dorfgebiet Dargelin“ der Gemeinde Dargelin, Stand 16.05.2025, mit der Begründung wurde auf der Gemeindevertretersitzung vom 28.07.2025 gebilligt und wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Dorfgebiet Dargelin“ liegt im Südosten der Gemeinde Dargelin im Kastanienweg und umfasst einen Teilbereich des Flurstückes 380/2 der Flur 1 in der Gemarkung Dargelin und hat eine Größe von ca. 617 m².

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Dorfgebiet Dargelin“ der Gemeinde Dargelin, Stand 16.05.2025, mit der Begründung wird in der Veröffentlichungsfrist vom

22.09.2025 bis einschließlich 24.10.2025

auf der Homepage des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V:

https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Landhagen, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

montags:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

dienstags:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

mittwochs:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

donnerstags:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Während dieser Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an bauverwaltung@amt-landhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der o. g. Veröffentlichungsfrist zu den Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1,Dorfgebiet Dargelin" der Gemeinde Dargelin unberücksichtigt bleiben.

Dargelin, den 28.08.2025

Bürgermeister Herr Feike