Amt Landhagen
Fachbereich Bauen und Liegenschaften
| Beschluss-Nr.: | WEI/033/2025 |
| Datum: | 19.05.2025 |
| Gemeindevertretung Weitenhagen | - öffentlich |
Beschluss |
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Helmshagen 2 der Gemeinde Weitenhagen - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses WEI/083/2018 vom 10.12.2018
Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Helmshagen 2 der Gemeinde Weitenhagen vom 10.12.2018 aufzuheben.
Mit dem aktuellen Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung kann fast ausschließlich die Bestandsbebauung dargestellt werden. Weitere ursprünglich geplante Abrundungsflächen mussten im laufenden Planverfahren aus dem Entwurf gestrichen werden.
Erläuterungen:
| 1. | Für die Abrundungsflächen im nördlichen Bereich befinden sich die bestehenden Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe und sind daher herausgefallen. |
| 2. | Im östlichen Bereich musste eine Fläche die als Waldfläche eingestuft wurde ebenfalls aus dem Geltungsbereich herausgelöst werden. |
Des Weiteren beurteilt sich die Bebauung im Ortsteil Helmshagen innerhalb der Bestandsbebauung nach § 34 BauGB (Innenbereich). Eine Fortführung des Verfahrens ist daher nicht notwendig und weitere Kosten im Verfahren könnten somit eingespart werden.
Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab:
| 13 | Mitglieder gesamt |
| 12 | davon anwesend |
| 12 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: Keiner