bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 11.09.2025
Die Gemeindevertretung beschloss am 21.07.2025 lt. § 45 i.V.m. §§ 47, 48 KV M-V folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher | auf | |
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| EUR | EUR | |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 684.200 | 698.500 | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 770.800 | 790.000 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | - 86.600 | - 91.500 | |
|
| |||
| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher | auf | |
|
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| EUR | EUR |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 679.900 | 694.200 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 748.100 | 767.000 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | - 68.200 | -72.800 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 29.800 | 29.800 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 49.000 | 49.000 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -19.200 | -19.200 |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird unverändert auf 576.200 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert auf 140.000 € festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 414 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 491 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 438 v.H. | |
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt unverändert 0,897 Vollzeitäquivalente.
Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum
| 31.12. 2023 | 788.918 EUR |
| 31.12. 2024 | 642.565 EUR |
| 31.12. 2025 | 555.965 EUR |
| 1. | Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen. |
| 3. | Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 4. | Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen. |
| 5. | Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. |
| 6. | Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar. |
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition | i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen | i.H.v. 5.000 € |
festgesetzt.
Neuenkirchen, 29.08.2025
Siegel
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 28.07.2025 angezeigt worden.
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderliche rechtsaufsichtliche Entscheidung des Landkreises Vorpommern Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 27.08.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 3 der Haushaltssatzung |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 576.200 € (in Worten: fünfhundertsechsundsiebzigtausendzweihundert Euro) wird gemäß § 54 Absatz 4 KV M-V genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung |
| Die Genehmigung des Gesamtbetrages wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V versagt. |
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahmen vom 15.09.2025 bis 10.10.2025 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.