Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Levenhagen

bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 11.09.2025

1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Levenhagen

Die Gemeindevertretung beschloss am 21.07.2025 lt. § 45 i.V.m. §§ 47, 48 KV M-V folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

------

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird unverändert auf 576.200 € festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert auf 140.000 € festgesetzt.

§ 5

Hebesätze (nachrichtlich)

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt unverändert 0,897 Vollzeitäquivalente.

§ 7

Eigenkapital

Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum

31.12. 2023

788.918 EUR

31.12. 2024

642.565 EUR

31.12. 2025

555.965 EUR

§ 8

Regelungen zur Deckungsfähigkeit

1.

Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

2.

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.

3.

Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

4.

Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.

5.

Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.

6.

Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.

§ 9

Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:

-

für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition

-

für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen

festgesetzt.

Neuenkirchen, 29.08.2025

gez. Lafsa
Bürgermeister

Siegel

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 28.07.2025 angezeigt worden.

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderliche rechtsaufsichtliche Entscheidung des Landkreises Vorpommern Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 27.08.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:

1.

Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 3 der Haushaltssatzung

Der Gesamtbetrag in Höhe von 576.200 € (in Worten: fünfhundertsechsundsiebzigtausendzweihundert Euro) wird gemäß § 54 Absatz 4 KV M-V genehmigt.

2.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung

Die Genehmigung des Gesamtbetrages wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V versagt.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahmen vom 15.09.2025 bis 10.10.2025 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.