Die Wahlperiode der Schiedsperson und seines Stellvertreters für die gemeinsame Schiedsstelle des Amtes Landhagen (Amtsgerichtsbezirk Greifswald) ist abgelaufen.
Die Schiedsstelle ist für alle amtsangehörigen Gemeinden tätig und kraft Gesetz Gütestelle.
Das Verfahren für die ihnen damit zugewiesenen Aufgaben der obligatorischen Streitschlichtung ist im Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz unmittelbar geregelt.
Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die das 25. Lebensjahr vollendet und Interesse an ehrenamtlicher Streitschlichtung haben.
Geeignet sind Personen die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten zur Bekleidung öffentlicher Ämter geeignet sind. Die Schiedspersonen sollen im Amt Landhagen ihren Wohnsitz haben, Ansehen genießen und fähig sein, den streitenden Personen vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen.
Sollten Sie an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit Interesse haben, richten Sie ihre Bewerbung bitte an:
Amt Landhagen
Der Amtsvorsteher
Theodor-Körner-Straße 36
17498 Neuenkirchen
Neuenkirchen, 28.08.2025