Der Wohngeldrechner wurde vom Land MV erstellt und hilft Ihnen dabei, sich darüber zu informieren, ob Sie generell wohngeldberechtigt sind. Wir bitten darum, diesen Rechner vor der Antragstellung zu nutzen.
Es leitet sich hieraus allerdings kein Rechtsanspruch ab. Eine verbindliche Aussage zum Wohngeld kann nur die Wohngeldstelle mittels eines formellen Antrags ermitteln.
Der Wohngeldrechner befindet sich bei uns aktuell auf der Homepage der Stadt Loitz: https://www.loitz.de/buergerservice/formulare/wohngeld/