| Ort: | Feuerwehr Passow |
| 1. | Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung Görmin |
| Das Protokoll wird angenommen wie folgt: | |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| 2. | Beschlussfassung des Medienentwicklungsplan der Gemeinde Görmin |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin beschließt den Medienentwicklungsplan (MEP) für die kommunale, öffentliche Schule der Gemeinde Görmin in der vorliegenden Form sowie die Bereitstellung der benötigten Aufwendungen/Auszahlungen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 3. | Anpassung der Mieten für die Nutzung kultureller Einrichtungen aufgrund der Umsatzsteuerpflicht nach § 2b UStG |
Die Gemeindevertretung Görmin beschließt, die Anpassung der Mieten für die Nutzung kultureller Einrichtungen ab dem 01.01.2023 laut Anlage.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 4. | Beschlussvorlage - Wahl eines Mitgliedes für die Besetzung des Sozialausschusses |
Das Thema wird diskutiert und einstimmig vertagt, um allen Gemeindevertretern die Möglichkeit zu geben, Mitglied des Sozialausschusses zu werden.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | - |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 5. | Annahme einer Spende für die Feuerwehr Passow |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin nimmt die Spende in Höhe von 150,00 € von Herrn Dietmar Remmert aus 17121 Sassen-Trantow, An der Landstr. 02 an.
Die Spende ist für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck für den Brandschutz einzusetzen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 6. | Annahme einer Spende für die Feuerwehr Passow |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin nimmt die Spende in Höhe von 500,00 € von dem Görminer Landwirtschaftsbetrieb "Peenetal" GmbH & Co. KG, Böker Str. 9 in 17121 Görmin an. Die Spende ist für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck für den Brandschutz einzusetzen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 7. | Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Solarpark Göslow" |
| 1. | Die Gemeindevertretung Görmin beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Solarpark Göslow“ für das in der Übersichtskarte (siehe Anlage 1) mit schwarzem Rand abgegrenzte Gebiet auf dem Gelände des ehemaligen Landwirtschaftsbetriebes am westlichen Ortsrand. Folgende Flurstücke werden überplant: |
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| |
| 2. | Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage am westlichen Ortsrand von Göslow. Als Art der baulichen Nutzung soll ein der Nutzung der Sonnenenergie dienendes sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ festgesetzt werden. |
| 3. | Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen. |
| 4. | Es ist durch den Vorhabenträger, die Wattmanufactur GmbH & Co.KG, für die Erarbeitung der Planungsunterlagen ein für die Bauleitplanung ausgewiesenes Planungsbüro zu beauftragen, das die fachliche Begleitung der Gemeinde Görmin gewährleistet. |
| 5. | Zur Sicherung der Finanzierung ist nach § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag mit der Vorhabenträgerin abzuschließen. |
| 6. | Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 8. | Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 11 "Wohnen Lindenallee" zur Errichtung von 3 Doppelwohnhäusern |
Das Thema wird diskutiert und einstimmig zurückgestellt.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | - |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 9. | Entwurf des B-Planes Nr. 9 "Wohnbebauung am Großen Ring_Groß Zastrow" _ Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin beschließt:
| 1. | die Billigung des vorgelegten Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 9 „Wohnbebauung am Großen Ring_Groß Zastrow“ der Gemeinde Görmin, bestehend aus Planzeichnung, Teil A und Text, Teil B sowie der Planbegründung einschließlich Artenschutzfachgutachten, |
| 2. | die öffentliche Auslegung der gebilligten Plandokumente entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB, |
| 3. | die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauG; |
| 4. | die ortsübliche Bekanntmachung der Offenlage. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 10. | Umsetzung der Ortseingangstafeln (Vz 310) Trissow - sicherer Schulweg |
Die Gemeindevertretung Görmin beschließt die Umsetzung der Ortstafeln von Trissow an der K6 in die direkte Ortseinfahrt Trissow.
Auf der K6 werden in diesem Bereich Ortshinweistafeln (Vz. 385 in Grün) und eine Geschwindigkeitsbegrenzung (Vz. 274-60) auf 60km/h aufgestellt. Hierzu ist ein entsprechender Antrag an den Landkreis V-G zu stellen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 11. | Nachbesetzung eines Vertreters in den Vorstand des Wasser- und Bodenverbands "Untere Tollense/Mittlere Peene" |
Die Gemeindevertretung schlägt Herrn Sebastian Raus als Kandidat zur Wahl eines Vorstandsmitgliedes des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ vor.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Bürgermeister