| Ort: | Dorfgemeinschaftszentrum Sassen |
| 1. | Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung Sassen-Trantow |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl d. Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 2. | Beschlussvorlage - Anpassung der Mieten für die Nutzung kultureller Einrichtungen aufgrund der Umsatzsteuerpflicht nach § 2b UStG |
Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow beschließt, die Anpassung der Mieten für die Nutzung kultureller Einrichtungen ab dem 01.01.2023 laut Anlage.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl d. Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 3. | Beschlussvorlage - Annahme einer Spende für die Beschaffung von Spielplatzgeräten in Sassen-Trantow |
Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow nimmt die Sammelgeldspende in Höhe von 637,87 € von Diversen an. Die Geldspende ist für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck „Beschaffung Spielgerät - Spielplatz Sassen“ einzusetzen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl d. Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 4. | Beschlussvorlage - Annahme einer Spende für die FF Trantow |
Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow nimmt die Spende von Frau Irene Putzka, im Memorium für Otto Putzka in Höhe von 500,00 € an. Die Spende ist für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck für den Brandschutz einzusetzen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl d. Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 5. | Beschlussvorlage - Annahme einer Spende für die FF Trantow - Ausstattung FF |
Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow nimmt die Spende von der Sparkasse Vorpommern in Höhe von 2000,00 € an. Die Spende ist für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck für den Brandschutz einzusetzen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl d. Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 6. | Beschlussvorlage - Interkommunale Abstimmung _ Einbeziehungssatzung „Bartmannshagen“ der Gemeinde Süderholz |
Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow stimmt dem Entwurf der Einbeziehungssatzung „Bartmannsagen“ der Gemeinde Süderholz ohne Hinweise und Anregungen zu. Planerische und gemeindliche Ziele der Gemeinde Sassen-Trantow werden hierbei nicht berührt.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl d. Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Bürgermeister der Gemeinde Sassen-Trantow