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Loitzer Bote
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Beschlussprotokoll über die Sitzung der Stadtvertretung am 28.09.2023

Sitzung Nr. 34 / 2019 - 2024

Ort:

Rathaussitzungssaal

1.

Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Stadtvertretung

Die Sitzungsniederschrift vom 15.06.2023 wird wie folgt angenommen:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

2.

Beschlussvorlage - TÖB - Stellungnahme als Nachbargemeinde zur Außenbereichssatzung der Gemeinde Süderholz, für den bebauten Bereich westlich der B 194 und nördlich der Straße Gülzow-Dorf

Beschluss-Nr. 320 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung macht keine Einwendungen zur Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB der Gemeinde Süderholz für den bebauten Bereich Gülzow-Dorf gelten.

Gemeindliche Ziele und Belange der Stadt Loitz werden von der Planung nicht berührt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

3.

TÖB: Stellungnahme als Nachbargemeinde zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 24 "Mischgebiet am Quitzerower Weg" in der Hansestadt Demmin

Beschluss-Nr. 321 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung macht keine Einwendungen zur Aufstellung des B-Planes Nr. 24 „Mischgebiet am Quitzerower Weg“ der Hansestadt Demmin. Gemeindliche Ziele und Belange der Stadt Loitz werden von der Planung nicht berührt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

4.

Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen

Beschluss-Nr. 322 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung von Loitz beschließt, den vorliegenden Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen, gemäß § 6 EEG 2023 zwischen der Firma wpd Windpark Nr. 660 GmbH & Co. KG und der Stadt Loitz, zur Errichtung von 5 Windkraftanlagen, im Bereich Gülzowshof, abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

5.

Beschlussvorlage - Annahme von Spenden Denkmal Sophia Hedwig

Beschluss-Nr. 323 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung der Stadt Loitz nimmt die Geldspenden wie aufgelistet an:

Firma Optiker Krakau, Herr Thomas Krakau

250,00 €

Firma Fachmarkt Twyhues GbR

800,00 €

Herr Hans-Joachim Ziemann

1.000,00 €

Herr Karsten Trunk

400,00 €

Herr Michael Richter

400,00 €

Herr Sven Twyhues

200,00 €

Die Geldspenden sind für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck (Entwicklung des Kulturellen Lebens/Kunst-, Kultur- und Heimatpflege, Denkmalpflege/-schutz) einzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

6.

Beschlussfassung zur Schulkapazitätssatzung der Loitzer Schulen - Nachtrag

Beschluss-Nr. 324 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung der Stadt Loitz hebt Beschluss-Nr. 257 / 2019-2024 und 258 / 2019-2024 auf und beschließt gleichzeitig die aktualisierte Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Grundschule sowie der Regionalen Schule in Loitz, die sich in Trägerschaft der Stadt Loitz befinden.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

7.

Beschlussvorlage-Erteilung der Zustimmung zur Kabelverlegung, OT Wüstenfelde

Beschluss-Nr. 325 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung stimmt dem Antrag auf Verlegung eines Niederspannungskabels, zwecks Anschluss des geplanten Sendemast Kletzin an die Trafostation Wüstenfelde, auf dem Flurstück 76 zu.

Der Verlegung auf dem Flurstück 78, der Flur 3, Gemarkung Wüstenfelde wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

-

Die Verlegung erfolgt mittels Horizontalspülbohrung.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

H. Rösicke
Präsident der Stadtvertretung