Übersichtskarte für den Ortsteil Groß Zastrow aus dem Geoportal.MV mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes Nr. 9
| Geltungsbereich | |
| Gemarkung | Groß Zastrow |
| Flur | 3 |
| Flurstücke | 58/4 teilweise und 61 teilweise |
Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt 6.537 m2.
Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Groß Zastrow. Es wird im Norden durch die Straße Großer Ring, Wohnbebauung und landwirtschaftliche Nutzflächen, im Osten und Westen durch Wohnbebauung und im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt.
Die Gemeindevertretung Görmin hat in der Sitzung am 03.09.2024 die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnbebauung am Großen Ring_Groß Zastrow" der Gemeinde Görmin beschlossen.
Der Antrag auf Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 9 ist am 10.10.2024 beim Landkreis Vorpommern-Greifswald eingegangen.
Über den Antrag war gemäß § 10 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 Baugesetzbuch innerhalb von 1 Monat zu entscheiden. Dies wäre der 11.11.2024 gewesen.
Da innerhalb der Frist keine Entscheidung getroffen wurde, ist für den Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnbebauung am Großen Ring_Groß Zastrow" der Gemeinde Görmin die Genehmigungsfiktion (Genehmigung durch Fristablauf) eingetreten.
Die eingetretene Genehmigung durch Fristablauf wird hiermit bekanntgemacht.
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnbebauung am Großen Ring_Groß Zastrow" der Gemeinde Görmin tritt mit Ablauf des 17. Januar 2025 in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnbebauung am Großen Ring_Groß Zastrow" der Gemeinde Görmin einschl. Begründung mit Anlage (Prüfbogen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB) und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie die der Planung zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN Vorschriften) ab diesem Tag in 17121 Loitz im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Peenetal/Loitz, Haus II, Eingang Marktstraße 157, Zimmer 6, während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
| Dienstags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Donnerstags | von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und |
| Freitags | von 8.00 Uhr - 11.00 Uhr |
oder nach Terminvereinbarung unter 039998 153-27 bzw. u.krueger@loitz.de.
Ergänzend sind die Bekanntmachung und die Satzungsfassung über den Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnbebauung am Großen Ring_Groß Zastrow" der Gemeinde Görmin einschl. Begründung mit Anlage (Prüfbogen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB) und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag im Internet auf der Homepage des Amtes Peenetal/Loitz unter der Adresse
https://www.loitz.de/ortsrecht/bebauungsplaene/bebauunqsplaene-goermin/b-plan-nr-9-qemeinde-wermin/ sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern
unter https://bplan.qeodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Ein Verstoß gegen die im § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern enthaltenen oder aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB)
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Görmin, den 06.01.2025