In der Stadt Loitz, Landkreis Vorpommern-Greifswald ist zum 01.01.2026 die Stelle
neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Für die Dauer der Amtszeit erfolgt die Ernennung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zur Beamtin / zum Beamten auf Zeit. Das Amt ist gemäß der Kommunalbesoldungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KomBesLVO M-V) in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Gesucht wird eine verantwortungsvolle, zielstrebige und durchsetzungsfähige Führungspersönlichkeit mit Erfahrungen in der Kommunalpolitik, die Verwaltungskenntnisse besitzt und in der Lage ist – in Zusammenarbeit mit der Stadtvertretung Loitz – die weitere Entwicklung der Stadt Loitz zu fördern und die Verwaltung mit der notwendigen Eignung, Befähigung und Sachkunde bürgernah, verantwortungsbewusst, effizient und wirtschaftlich zu führen. Erfahrungen in Führungs- und Leitungspositionen sind erwünscht.
Die amtsangehörige Stadt Loitz ist geschäftsführende Gemeinde im Amt Peenetal/ Loitz und besitzt seit 1242 das Stadtrecht. Dem Amt Peenetal/ Loitz gehören die Gemeinden Görmin und Sassen - Trantow an. Loitz ist eine Kleinstadt, gelegen im Peenetal mit ihren Ortsteilen Rustow, Vorbein, Düvier, Gülzowshof, Nielitz, Zarnekla, Drosedow, Schwinge, Sophienhof, Wüstenfelde und Zeitlow.
Die Stadtvertretung Loitz setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
CDU 6 Sitze, Die Linke 1 Sitz, AfD 3 Sitze (2 unbesetzt), UL 3 Sitze, 2 Einzelbewerber
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird von den Wahlberechtigten der Stadt Loitz in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl am Sonntag, den 06. Juli 2025 gewählt. Eine eventuelle Stichwahl ist für Sonntag, den 20. Juli 2025 vorgesehen.
Wählbar zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürgermeister sind gemäß § 6 und § 66 Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürgerinnen / Unionsbürger, die am Wahltag
| 1. | das 18. Lebensjahr vollendet haben, |
| 2. | die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/ zum Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz M-V erfüllen, |
| 3. | nicht nach § 5 LKWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, |
| 4. | nicht nach § 6 LKWG M-V von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind, |
| 5. | nicht von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder zur Aberkennung des Ruhegehaltes rechtskräftig verurteilt worden sind. |
Zur Teilnahme an der Wahl ist die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages von Parteien, Wählergruppen oder von Einzelbewerbern und Einzelbewerberinnen gemäß § 62 LKWG M-V erforderlich. Die erforderlichen Vordrucke für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindewahlbehörde der Stadt Loitz bzw. auf der Homepage der Stadt Loitz oder auf der Homepage des Landesamtes für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare) erhältlich.
Darüber hinaus wird eine aussagefähige Bewerbung (Lichtbild, lückenloser Lebenslauf, Nachweise über Bildungsweg, bisherige Tätigkeiten und Qualifikation) erbeten.
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge läuft am 22. April 2025 um 16:00 Uhr ab.
Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Schriftliche Bewerbungen können bis zum Ende der Einreichungsfrist am Dienstag, den 22. April 2025, 16:00 Uhr erfolgen und sind an folgende Anschrift zu richten:
Stadt Loitz
Gemeindewahlleitung
Lange Straße 83
17121 Loitz
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbung nicht den förmlichen Wahlvorschlag ersetzt und dass Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, nicht erstattet werden.
Loitz, 10.01.2025
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