| Ort: | Dorfgemeinschaftszentrum Sassen |
| 1. | Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung Sassen-Trantow |
Das Protokoll wird angenommen wie folgt:
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
| 2. | Vorstellung Photovoltaikvorhaben Gemarkung Pustow |
Beschluss-Nr. 200 / 2019-2024:
Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow beschließt, für die in der Gemarkung Pustow Flur 6 gelegenen Flurstücke 1 und 5/1 sowie der Flur 7 gelegenen Flurstücke 9 und 15 einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen B-Plan zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächen-PV-Anlage vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 0 |
| Nein-Stimmen: | 7 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 3. | Beschluss zum Standortkonzept Freiflächen-Photovoltaikanlagen Gemeindegebiet Sassen-Trantow |
Beschluss-Nr. 201 / 2019-2024:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow kommt zu folgender Beschlussfassung:
Das vorliegende "Standortkonzept Photovoltaik-Freiflächenplanung der Gemeinde Sassen-Trantow", erarbeitet durch die Arbeitsgruppe Photovoltaik, wird gebilligt.
Das "Standortkonzept Photovoltaik-Freiflächenplanung Gemeinde Sassen-Trantow" bildet die Grundlage zur Bestimmung der Flächen, auf denen Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Sassen-Trantow errichtet werden können.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 4. | Neufassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Sassen-Trantow 2023 |
Beschluss-Nr. 202 / 2019-2024:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Sassen-Trantow 2023 in der vorliegenden Fassung:
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.05.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
| |
|
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.098.700 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.633.400 EUR |
|
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -471.300 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
| |
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 936.500 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* | 1.407.800 EUR |
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -471.300 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 632.200 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 603.200 EUR |
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 29.000 EUR |
festgesetzt.
__
* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. — 0 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. — 0 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 93.000 EUR
Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 300 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 380 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 350 v.H. | ||
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
|
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 669.647 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
|
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 103.092 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
|
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.485.400 EUR |
Ort, Datum
| Bürgermeister | Siegel |
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 5. | Beschluss interkommunale Abstimmung zum B-Plan Nr. 9 "Wohnbebauung am Großen Ring_Groß-Zastrow" in der Gemeinde Görmin entsprechend § 2 Abs. 2 BauGB |
Beschluss-Nr. 203 / 2019-2024:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Wohnbebauung am Großen Ring Groß-Zastrow“ in der Gemeinde Görmin auf Teilflächen der in der Gemarkung Groß-Zastrow, Flur 3 gelegenen Flurstücke 58/4 und 61 zu. Planerische und gemeindliche Ziele der Gemeinde Sassen-Trantow werden hierbei nicht verletzt.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.