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Loitzer Bote
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Protokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow am 09.05.2023

Sitzung Nr. 26 / 2019 – 2024

Ort:

Dorfgemeinschaftszentrum Sassen

1.

Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung Sassen-Trantow

Das Protokoll wird angenommen wie folgt:

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

2.

Vorstellung Photovoltaikvorhaben Gemarkung Pustow

Beschluss-Nr. 200 / 2019-2024:

Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow beschließt, für die in der Gemarkung Pustow Flur 6 gelegenen Flurstücke 1 und 5/1 sowie der Flur 7 gelegenen Flurstücke 9 und 15 einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen B-Plan zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächen-PV-Anlage vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

3.

Beschluss zum Standortkonzept Freiflächen-Photovoltaikanlagen Gemeindegebiet Sassen-Trantow

Beschluss-Nr. 201 / 2019-2024:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow kommt zu folgender Beschlussfassung:

  1. Das vorliegende "Standortkonzept Photovoltaik-Freiflächenplanung der Gemeinde Sassen-Trantow", erarbeitet durch die Arbeitsgruppe Photovoltaik, wird gebilligt.

  2. Das "Standortkonzept Photovoltaik-Freiflächenplanung Gemeinde Sassen-Trantow" bildet die Grundlage zur Bestimmung der Flächen, auf denen Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Sassen-Trantow errichtet werden können.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

4.

Neufassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Sassen-Trantow 2023

Beschluss-Nr. 202 / 2019-2024:

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Sassen-Trantow 2023 in der vorliegenden Fassung:

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Sassen- Trantow für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.05.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen*

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

festgesetzt.

__

* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.  — 0 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.  —  0 EUR

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  —  93.000 EUR

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

380 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Ort, Datum

Bürgermeister

Siegel

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

5.

Beschluss interkommunale Abstimmung zum B-Plan Nr. 9 "Wohnbebauung am Großen Ring_Groß-Zastrow" in der Gemeinde Görmin entsprechend § 2 Abs. 2 BauGB

Beschluss-Nr. 203 / 2019-2024:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Wohnbebauung am Großen Ring Groß-Zastrow“ in der Gemeinde Görmin auf Teilflächen der in der Gemarkung Groß-Zastrow, Flur 3 gelegenen Flurstücke 58/4 und 61 zu. Planerische und gemeindliche Ziele der Gemeinde Sassen-Trantow werden hierbei nicht verletzt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

D. Blohm
Bürgermeister