| Ort: | Feuerwehr Passow |
| 1. | Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung Görmin |
| Das Protokoll wird angenommen wie folgt: | |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| 2. | Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage Typ: Vestas V150-5.6 MW in der Gemeinde Görmin |
Beschluss-Nr.: 214 / 2019 - 2024
Die Gemeindevertretung Görmin stimmt der Errichtung und dem Betrieb einer Windkraftanlage auf dem in der Gemarkung Göslow, Flur 1 gelegenem Flurstück 94/2 zu.
Antragsteller ist die Görminer Peenetal Energie GmbH & Co. KG mit Sitz in Görmin.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 3. | Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz |
Beschluss-Nr.: 215 / 2019 - 2024
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin beschließt, den in der Begründung aufgeführten Beschluss 189/2019-2024 aufgrund der geänderten Gesetzeslage aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 4. | Stellungnahme Gemeinde Görmin zur 20-kV-Anschlussanlage WP-Görmin Repowering WEA R1 |
Beschluss-Nr.: 216 / 2019 - 2024
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin stimmt der Errichtung der 20-kV-Anschlussanlage des Windparks Görmin Repowering WEA R 1 auf den in der Gemarkung Göslow, Flur 1 gelegenen Flurstücken 93, 92/18, 92/3, 91/2 und 268/1 sowie auf den in der Gemarkung Böken, Flur 1 gelegenen Flurstücken 98/4, 109, 110/1, 130/1 und 268/1 zu. Gemeindliche Belange werden nicht berührt. Die Zustimmung der Grundstückseigentümer und der Pächter vorgenannter Flächen ist einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 5. | Ersatzbeschaffung LF 10 für die FF Passow |
Beschluss-Nr.: 217 / 2019 - 2024
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses 20/2019-2024 vom 24.09.2019 zur Anschaffung eines LF 20. Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung die Anschaffung eines LF 10 über die Teilnahme an der Landesbeschaffung MV. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende verbindliche Erklärung zur Abnahme eines LF 10 im Rahmen der Zentralbeschaffung abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.