| Ort: | Bürgerhaus Görmin |
| 1. | Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung Görmin |
Herr Redwanz lässt über das Protokoll abstimmen. Das Protokoll wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 2. | Abwägungsbeschluss zum B-Plan Nr. 9 "Wohnbebauung am Großen Ring_Groß Zastrow" |
Beschluss-Nr.: 219 / 2019-2024
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1. | Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit, sowie die im Rahmen der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken werden wie folgt abgewogen: | ||
| 2. | Die von der Öffentlichkeit, den berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: | ||
| a) | berücksichtigt werden Hinweise, Anregungen und Bedenken von: | |
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| - | Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern |
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| - | Bergamt Stralsund |
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| - | Landesamt für Innere Verwaltung, Mecklenburg-Vorpommern |
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| - | Forstamt Poggendorf |
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| - | Landkreis Vorpommern-Greifswald |
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| - | Deutsche Telekom Technik GmbH |
|
| - | e.dis Netz AG |
|
| - | GDMcom GmbH |
|
| - | Stadtwerke Loitz GmbH |
|
| - | Zweckverband Wasser / Abwasser Diedrichshagen |
| b) | teilweise berücksichtigt werden Hinweise, Anregungen und Bedenken von: | |
|
| - | keine |
| c) | nicht berücksichtigt werden Hinweise, Anregungen und Bedenken von: | |
|
| - | keine |
| d) | ohne Hinweise, Anregungen und Bedenken waren die Stellungnahmen von: | |
|
| - | StALU Vorpommern |
|
| - | StALU Mecklenburgische Seenplatte |
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| - | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V |
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| - | Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V |
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| - | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr |
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| - | Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Poggendorf |
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| - | Landesamt für zentrale Aufgabe und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern |
|
| - | Landesamt für Umweltschutz, Naturschutz und Geologie, Meckl.-Vorpommern |
|
| - | Bergamt Stralsund |
|
| - | 50Hertz Transmission GmbH |
|
| - | Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg |
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen geäußert haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 3. | Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 9 "Wohnbebauung am Großen Ring_Groß Zastrow" |
Beschluss-Nr.: 220 / 2019-2024
Die Gemeindevertretung Görmin beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Görmin einerseits sowie Frau Ramona Lahmann, Trantow und Herrn Uwe Lahmann, Fürstenwalde andererseits im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 9 „Wohnbebauung am Großen Ring Groß Zastrow“.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 4. | Beschluss der Satzung des B-Planes Nr. 9 "Wohnbebauung am Großen Ring Groß Zastrow" |
Beschluss-Nr.: 221 / 2019-2024
| 1. | Geltungsbereich | |
| Gemarkung | Groß Zastrow |
| Flur | 3 |
| Flurstücke | 58/4 teilweise und 61 teilweise |
| Das 6.537 qm große Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Groß Zastrow. Es wird im Norden durch die Straße Großer Ring, Wohnbebauung und landwirtschaftliche Nutzflächen, im Osten und Westen durch Wohnbebauung und im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt (siehe Anlage Übersichtskarte). | |
| 2. | Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnbebauung am Großen Ring_Groß Zastrow“ der Gemeinde Görmin in der Fassung von 11-2022 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung Görmin am 30.05.2023 geprüft. Durch die Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht. Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor. | |
| 3. | Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a und § 13b des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V, S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBl. M-V S. 1033), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240), beschließt die Gemeindevertretung Görmin den Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnbebauung am Großen Ring_Groß Zastrow“ der Gemeinde Görmin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. | |
| 4. | Die Begründung wird gebilligt. | |
| 5. | Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnbebauung am Großen Ring_Groß Zastrow“ der Gemeinde Görmin die Genehmigung zu beantragen. Nach Vorlage der Genehmigung ist der Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnbebauung am Großen Ring_Groß Zastrow“ der Gemeinde Görmin ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die vollständigen Planunterlagen während der Dienststunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. | |
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.