| Ort: | Rathaussitzungssaal |
| 1. | Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Stadtvertretung |
Die Sitzungsniederschrift vom 15.12.2022 wird wie folgt angenommen:
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | 2 |
| 2. | Antrag Niederschlagung Beschluss - Nr. 194 Wüstenfelde |
Herr Rösicke lässt darüber abstimmen, ob der Antrag weiter behandelt wird.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 2 |
| Nein-Stimmen: | 10 |
| Enthaltungen: | 2 |
| 3. | Antrag Widerruf und Neuabstimmung Stadtwerke und Stärkefabrik |
Frau Witt erläutert, dass die Kommunalaufsicht das Mitwirkungsverbot hinsichtlich der Stärkefabrik bestätigt hat, bei dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke nicht, da Herr Simanowski lediglich Angestellter ist, nicht etwa Geschäftsführer oder leitender Angestellter.
Herr Rösicke lässt darüber abstimmen, ob der Antrag weiter behandelt wird.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 1 |
| Nein-Stimmen: | 13 |
| Enthaltungen: | 0 |
| 4. | Antrag Aussetzung der Nachtabschaltung |
Herr Simanowski erläutert seinen Antrag. Er sieht es als Präventivmaßnahmen für beide Seiten.
Herr Steinfurth äußert, dass im Finanzausschuss bereits Sofortmaßnahmen beschlossen wurden und die gegenwärtigen Maßnahmen ausreichend sein sollten. Frau Witt fügt hinzu, dass sich laut Auskunft der Polizei, die Sicherheitslage in Loitz seit Ankunft der Flüchtlinge nicht geändert hat, es gibt keine Vorfälle. Herr Bergmann ergänzt, dass die Polizei auch zivil in der Stadt unterwegs ist. Er selbst wohnt in der Nähe der ehemaligen Schule, es gibt keine Veränderungen, keine Unruhen.
Herr Rösicke lässt darüber abstimmen, ob der Antrag weiter behandelt wird.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 2 |
| Nein-Stimmen: | 12 |
| Enthaltungen: | 0 |
| 5. | Beschlussvorlage - Behandlung des Widerspruchs gegen die in der Sitzung der Stadtvertretung am 15.12.2022 gefassten Beschlüsse Beschluss-Nr. 283 / 2019 - 2024: Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Loitz GmbH und Beschluss- Nr. 285/2019 - 2024: Medienfabrik Loitz _ Verpachtung von Teilflächen des Stärkefabrikgeländes an die Firma Pommernfilm |
Beschluss-Nr. 287 / 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung gibt dem Widerspruch der Bürgermeisterin gegen den in der Sitzung der Stadtvertretung am 15.12.2022 gefassten Beschluss, mit der Nummer 285 / 2019 – 2024: Medienfabrik Loitz _ Verpachtung von Teilflächen des Stärkefabrikgeländes an die Firma Pommernfilm, statt.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 6. | Diskussion Haushaltsplan Stadt Loitz und Städtebauliches Sondervermögen Loitz 2023 |
Beschluss-Nr. 288 / 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung Loitz beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Loitz für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 23.02.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
| |
|
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 8.632.200 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 9.912.200 EUR |
|
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -562.800 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
| |
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 8.306.000 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von | 9.353.500 EUR |
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -1.047.500 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 3.992.400 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 4.771.600 EUR |
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -779.200 EUR |
festgesetzt.
____
* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 71.300 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 500.000 EUR
Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 310 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 360 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 38,4868 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
|
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 568.521 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
|
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 230 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
|
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 7.383.184 EUR |
festgesetzt.
____
* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Ort, Datum
| Bürgermeisterin | Siegel |
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 7. | Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz |
Beschluss-Nr. 289 / 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung beschließt, die in der Begründung aufgeführten Beschlüsse 244 bis 251 / 2019 - 2024 aufgrund der geänderten Gesetzeslage aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 8. | Nachträgliche Bestätigung der Entscheidung der Bürgermeisterin der Stadt Loitz über die Änderung der Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung in der Stadt Loitz |
Beschluss-Nr. 290 / 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Veränderung der Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung in der Ortslage Loitz nachträglich.
Es gelten nunmehr folgende Schaltzeiten:
| - | Haupt- und Durchgangsstraßen in Loitz von 01:00 Uhr bis 04:00 Uhr |
| - | Umfeld um ehemalige Grundschule (Neustadt) von 01:00 Uhr bis 04:00 Uhr |
| - | Nebenstraßen in Loitz von 0:00 Uhr bis 04:00 Uhr und |
| - | sämtliche Ortsteile der Stadt Loitz von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr. |
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Enthaltungen: | 1 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 9. | Annahme einer Geldspende für die FF Loitz |
Beschluss-Nr. 291 / 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung nimmt die Geldspende in Höhe von 500,00 € von der Firma Merkur Pflegefuxx GmbH, Segeberger Chaussee 34 bis 36 aus 22850 Norderstedt an. Die Geldspende ist für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck „Förderung der freiwilligen Feuerwehr Loitz“ einzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 10. | Beschlussvorlage - Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Frage "Sind Sie dafür, dass das Grundstück Gemarkung Wüstenfelde, Flur 3, Flurstück 41 im Eigentum der Stadt Loitz verbleibt und an Privatpersonen weder verkauft noch verpachtet wird?" |
Beschluss-Nr. 292 / 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung beschließt
die Zulässigkeit der Durchführung eines Bürgerentscheides zu der Frage: „Sind Sie dafür, dass das Grundstück Gemarkung Wüstenfelde, Flur 3, Flurstück 41 im Eigentum der Stadt Loitz verbleibt und an Privatpersonen weder verkauft noch verpachtet wird?“
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | 6 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. 293 / 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung beschließt
die Durchführung des Bürgerentscheids als Abstimmung in Abstimmungsräumen gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung - Mecklenburg-Vorpommern – in der derzeit gültigen Fassung. Als Abstimmungsraum wird der ehemalige AWO-Raum im Amtsgebäude der Stadt Loitz, Marktstraße 157, 17121 Loitz festgelegt.
Bei Durchführung des Bürgerentscheids als Abstimmung in Abstimmungsräumen erfolgt diese auch mit Briefabstimmung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung - Mecklenburg-Vorpommern – in der derzeit gültigen Fassung.
die Durchführung des Bürgerentscheides wird auf Sonntag, den 23.04.2023 festgesetzt.
die Aufgaben der Abstimmungsleitung werden auf die Wahlleitung des Amtes übertragen.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 7 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.