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Loitzer Bote
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Staatliches Amt für

Landwirtschaft und Umwelt

Vorpommern

Flurneuordnungsverfahren Dersekow

Az.: 32a/33206/5433.31-0

Flurneuordnungsverfahren Dersekow Nord

Az.: 32a/33252/5433.31-0

Gemeinde:

Dersekow

Landkreis:

Vorpommern-Greifswald

Ladung zur Nachwahl von Vorstandsmitgliedern

Mit dem Beschluss über die Anordnung des Verfahrens ist die Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens Dersekow als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Gemäß dem Beschluss über die Teilung des Flurneuordnungsverfahren Dersekow ist dieser Vorstand zugleich Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Dersekow und der Teilnehmergemeinschaft Dersekow Nord. Die Teilnehmergemeinschaft ist Trägerin der Verfahren und besteht aus der Gesamtheit der Eigentümer und Erbbauberechtigten. Für sie handelt als ausführendes Gremium und Interessenvertretung ein aus sieben Mitgliedern und sieben Stellvertretern bestehender Vorstand.

Durch das Ausscheiden von Stellvertretern und Mitgliedern ist die Nachwahl von Mitgliedern des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft notwendig. Die Mitglieder und Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden.

Zur Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft habe ich gemäß § 21 FlurbG einen Termin anberaumt auf

Mittwoch, den 08.11.2023 um 18:00 Uhr

Sport- und Gemeindezentrum (am Sportplatz)

(Ernst-Thälmann-Str. 19 b, 17498 Dersekow)

Zu diesem Termin werden hiermit alle Teilnehmer des Flurneuordnungsverfahrens Dersekow geladen.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme: gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.

Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigentümers auszuweisen.

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Stralsund, den 26.09.2023

Im Auftrag

Beierle
Dezernent
Integrierte ländliche Entwicklung