| Ort: | Dorfgemeinschaftszentrum Sassen |
| 1. | Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung Sassen-Trantow |
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| 2. | Beschluss Aufforderung zur Stellungnahme als Nachbargemeinde Ergänzungssatzung Gemeinde Dersekow, OT Klein-Zastrow |
Begründung:
Die Gemeinde Dersekow hat auf der Sitzung am 29.03.2023 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Ortsteil Klein Zastrow“ zusammen mit der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Es sollen ca. 4 Bauplätze zur Wohnbebauung ausgewiesen werden.
Gemeindliche Belange der Gemeinde Sassen-Trantow werden hierbei nicht verletzt.
Beschluss-Nr.:206/2019-2024
Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow stimmt dem Entwurf der Ergänzungssatzung der Gemeinde Dersekow für den Ortsteil Klein-Zastrow zu. Planerische und gemeindliche Belange werden hierbei nicht verletzt.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 3. | Beschluss Annahme einer Sachspende für die FF Trantow |
Beschluss-Nr.: 207/2019-2024
Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow nimmt die Spende von der Firma Janzen & Ellwitz GmbH, Seniorenwohnanlage Peenetal in 17121 Loitz eine Sachspende in Höhe des Warenwertes von 297,49 € an.
Die Spende ist für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck für den Brandschutz einzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.