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Loitzer Bote
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Protokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin am 12.09.2023

Sitzung Nr. 33 / 2019 - 2024

Ort: Bürgerhaus Görmin

1. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung Görmin

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde

Görmin:

9

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

2. Beschlussvorlage - Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität in der Grundschule Görmin - Nachtrag

Beschluss-Nr.: 231/2019-2024

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin hebt Beschluss-Nr. 183 / 2019-2024 auf und beschließt gleichzeitig die aktualisierte Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Grundschule Görmin in Trägerschaft der Gemeinde Görmin.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde

Görmin:

9

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

3. Beschlussvorlage - Stellungnahme Nachbargemeinde zur frühzeitigen Beteiligung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Solarpark Bandelin Süd" gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB

Beschluss-Nr.: 232/2019-2024

Die Gemeindevertretung Görmin stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Bandelin Süd“ der Gemeinde Bandelin zu. Planerische und gemeindliche Ziele der Gemeinde Görmin werden hierbei nicht verletzt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde

Görmin:

9

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Th. Redwanz
Bürgermeister