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Loitzer Bote
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Ankündigung einer Hundebestandsaufnahme

Aufforderung zur Hundeanmeldung des Amtsbereiches Peenetal/Loitz

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass nach den Hundesteuersatzungen der Stadt Loitz, der Gemeinde Görmin und der Gemeinde Sassen-Trantow jeder über vier Monate alter Hund innerhalb von 14 Kalendertagen beim Amt Peenetal/Loitz zur Hundesteuer anzumelden ist.

Mit dieser Aufforderung soll Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Ihren eventuell noch nicht angemeldeten Hund steuerpflichtig anzumelden. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Stadt Loitz unter https://www.loitz.de/buergerservice/formulare/steuern/ das Formular zur Hundesteueranmeldung zur Verfügung, welches vollständig ausgefüllt postalisch an das Amt Peenetal/Loitz, Lange Straße 83, 17121 Loitz, per E-Mail an d.totzitzki@loitz.de / s.dietnchelojtz.de oder aber per Fax 039998/153-40 gesendet werden kann. Gerne können Sie Ihren Hund auch persönlich zu den Öffnungszeiten im Amt Peenetal/Loitz im Haus 2 beim Fachgebiet Steuern zur Hundesteuer anmelden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn festgestellt wird, dass ein Hund nicht steuerpflichtig im Amtsbereich Peenetal/Loitz angemeldet ist. Gemäß § 17 Absatz 3 Kommunalabgabenbesetz M-V (KAG) kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Mit freundlichen Grüßen

E. Vögel
Kämmerer der Stadt Loitz