Die Stadt Loitz begrüßt das Engagement, einen Wochenmarkt in der Stadt zu etablieren bzw. zu betreiben. Hierdurch können Einwohner, Touristen und Gäste ein ergänzendes Versorgungsangebot nutzen und können dabei ins Gespräch kommen. Gern unterstützt die Stadt, insbesondere auf dem Marktplatz bzw. am Hafen, in dem sie die entsprechende Fläche für die Nutzung im Vorfeld ausschildert bzw. absperrt, eine Bierzeltgarnitur für den Markttag zur Verfügung stellt; einschließlich Anlieferung und Abholung durch den städtischen Bauhof und durch die Bereitstellung eines mobilen Stromkastens, ebenfalls einschließlich Anlieferung
und Abholung durch den städtischen Bauhof.
Bereits über sehr viele Jahre bietet am Brandmühlendamm im Rahmen eines Wochenmarktes ein Fischer seine Waren an.
Im Jahre 2022 trat die Initiatorin des nunmehr etablierten Marktes am Hafen/auf dem Marktplatz mit dem Wunsch an die Stadt heran, einen Wochenmarkt auf dem Marktplatz zu betreiben. Dieser Wunsch fand Zustimmung.
Um den Händlern am neuen Marktort den „Start“ zu erleichtern, erhob die Stadt im Zeitraum - Februar 2022 bis einschließlich März 2024- an allen Marktorten keinerlei Entgelte (weder für den Standplatz, noch für Strom, Abfall oder Dienstleistungen).
Die Marktsatzung vom 01.11.1990, zuletzt geändert 2001, entsprach nicht mehr den gegebenen Umständen, weshalb eine Aktualisierung erforderlich wurde. Die Stadtvertretung beschloss im Februar 2024 die aktuell geltende Satzung. U.a. sah die bisherige Regelung den Wochenmarkt ausschließlich am Brandmühlendamm vor. Die Konzentration aller Händler an einen bestimmten Standort/Marktort wurde durch alle Befragten (Händler und Kunden) verneint. Es bestand vielmehr der Wunsch, an 3 Orten einen Wochenmarkt betreiben zu können, so freitags am Brandmühlendamm und mittwochs auf dem Marktplatz bzw. am Hafen.
Der Markt auf dem Brandmühlendamm wird ganzjährig, jeweils freitags von 8 bis 14 Uhr betrieben. Die Märkte auf dem Marktplatz ( 01.03. bis 30.11.) bzw. am Hafen (01.06. bis 30.09.; siehe Satzung) werden saisonal jeweils mittwochs von 8 bis 14 Uhr betrieben. Bei der Festsetzung der Marktzeiten wurde sich an den Wünschen der Händler orientiert. Eine Abweichung von den Zeiten ist möglich und wurde in der Vergangenheit bereits unkompliziert praktiziert, wenn Händler sich hierzu an die Stadt wandten. Ebenfalls ein Abweichen von den saisonalen Standortzeiten wurde bereits völlig unkompliziert praktiziert.
Das Entgelt für die Standplatznutzung beträgt laut aktueller Satzung 4 € pro laufenden Frontmeter der Verkaufsfläche. Die Höhe des Entgeltes wurde entsprechend der bisherigen Regelung, zuletzt geändert 2001 (Währungsumstellung), übernommen. Die Marktsatzung anderer Städte ist nicht mit der von Loitz vergleichbar, deshalb möchte ich die Kritik einiger Marktbetreiber auch entkräften.
Zusätzlich aufgenommen in die aktuelle Regelung wurden 2 €/ Markttag für Strom, wenn diese Leistung in Anspruch genommen wird.
Ebenfalls zusätzlich aufgenommen wurde 1 €/Markttag für Abfall, wenn diese Leistung in Anspruch genommen wird.
Und aufgenommen wurden 2 €/Markttag für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, wenn diese Leistung in Anspruch genommen wird (bspw. Nutzung einer städtischen Verkaufsbude einschließlich Anlieferung und Abholung durch den städtischen Bauhof).