Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Stadtverwaltung Loitz, in der Kindertageseinrichtung Hort „Sonnenblume“ eine Stelle als
befristet als Krankheitsvertretung. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden.
Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit suchen wir eine kreative, engagierte, kommunikative und zuverlässige Persönlichkeit, die folgende Voraussetzung erfüllt:
Die Beschäftigung unterliegt den für den öffentlichen Dienst geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Das Entgelt bemisst sich nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE).
Schwerbehinderte Menschen/Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Interessenten (w/m/d) werden gebeten, bis zum 30.11.2025 ihre vollständigen Unterlagen an
Stadt Loitz
Hauptamt
Lange Straße 83
17121 Loitz
oder per Mail an a.blum@loitz.de zu senden.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen bitte ohne Bewerbungsmappen und Schutzfolien, da sämtliche Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens innerhalb von 3 Monaten datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht werden. Beachten Sie, dass per Post eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt worden ist. Eine persönliche Abholung ist nach Terminvereinbarung möglich.
Übergeben Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail, fassen Sie diese bitte in einer Datei als PDF-Format zusammen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Bewerbungsunterlagen per E-Mail in unverschlüsselter Form übertragen werden, da eine verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Loitz nicht möglich ist.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.
Informationen zur DSGVO in Bezug auf das Bewerbungsverfahren finden Sie unter:
http://www.stadtloitz.de/Bürgerservice/stellenausschreibungen
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Loitz, 13.11.2025