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Loitzer Bote
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Grundsteuer 2025

Ab 2025 greift die Festsetzung nach den Messbeträgen der neuen Grundsteuererklärung.

Um die Höhe der Hebesätze festlegen zu können, muss die Gemeinde auf die vom Finanzamt übermittelten Daten zurückgreifen.

Da beim Finanzamt die Bearbeitung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, hat die Stadt Loitz mit den umliegenden Gemeinden beschlossen, die für die Grundsteuer 2025 rechtskräftigen Bescheide zum 2. Quartal 2025 rauszuschicken.

Bis dahin gilt zur Fälligkeit 15.02.2025 der in den Vorjahren gezahlte Betrag.

Bei Erstellung der rechtskräftigen Bescheide, werden die dann bereits gezahlten Beträge berücksichtigt.

D. Totzitzki
Sachbearbeiterin Steuern