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Loitzer Bote
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie der Gemeinde Görmin gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bauausschuss der Gemeinde Görmin hat in seiner Sitzung am 17.01.2023 den Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie zur Kenntnis genommen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Die Gemeinde Görmin beabsichtigt mit der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie die Zulässigkeit neuer Windenergieanlagen sowie das Repowering bestehender Anlagen planungsrechtlich zu steuern.

Das Bauleitplanverfahren wird durchgeführt aufgrund des § 5 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.01.23 (BGBI. 2023 Nr. 6). Es wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie der Gemeinde Görmin wird hiermit bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie ist in dem beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt. Der geplante Eignungsraum für Windenergieanlagen ist Anlage 2 zu entnehmen.

Der Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie mit der Begründung wird

vom 06.03.2023 bis einschließlich 17.03.2023

auf der Homepage des Amtes Peenetal/Loitz unter folgendem Link, www.loitz.de/buergerservice/bekanntmachungen/ unter der Rubrik Bürgerservice/Bekanntmachungen veröffentlicht.

Außerdem liegen die Unterlagen in der Stadt Loitz, Haus II/ Zimmer 5, Lange Straße 83, 17121 Loitz als zusätzliches Informationsangebot öffentlich während der Sprechzeiten und nach Vereinbarung aus:

Dienstags

von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstags

von 9:00 - 12:00 Uhr

Freitags

von 9:00 - 11:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich (auch per E-Mail) oder während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift in der Stadt Loitz, Haus II/ Zimmer 5, Lange Straße 83, 17121 Loitz vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus wird es zur Ergänzung der Auslegung am

21.03.2023 um 18 Uhr im „Dörphus“, Max-Köster-Straße 4 in Görmin

eine Bürgerversammlung geben, bei der sich ebenfalls über den Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie informiert werden kann.

Görmin, den 14.02.2023

Thomas Redwanz

- Siegel -

Bürgermeister

Anlage 1:

Übersichtsplan mit Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplanes (unmaßstäblich)

Anlage 2:

geplanter Eignungsraum für Windenergieanlagen im Gesamtterritorium der Gemeinde Görmin