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Loitzer Bote
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Beschlussprotokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung Sassen-Trantow am 13.12.2022

Sitzung Nr. 23 / 2019 - 2024

Ort:

Feuerwehr Trantow

1.

Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung Sassen-Trantow

Das Protokoll wird wie folgt angenommen:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl d. Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

2.

Beschlussvorlage - 4. Änderung der Gemeinde Sassen-Trantow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- u. Bodenverbände

Beschluss-Nr.: 184/2019-2024

Die Gemeinde Sassen-Trantow beschließt folgende 4. Änderung der Satzung der Gemeinde Sassen-Trantow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände.

Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli (GVOBl. M-V S. 467), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2015 (GVOBl. M-V S. 474), sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-v 2005, S. 146) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am

Folgende 4. Änderungssatzung erlassen.

Artikel 1
§ 3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(4) Der Gebührensatz beträgt:

4. 1.

Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense/ Mittlere Peene“ je angefangenen m²

4. 1. 1.

Zu- und Abschläge entsprechend der Nutzungsart, zusammengefasst in Bereichen

2.

330 - 359 Betriebsflächen (LVE)

400 % Zuschlag

3.

500 - 594 Verkehrsfläche (VE)

400 % Zuschlag

4.

660 Heide (HEI)

50 % Abschlag

5.

690 Brachland/Ödland (ÖD)

50 % Abschlag

6.

700 - 760 Waldfläche (WAF)

50 % Abschlag

7.

950 - 959 Unland (Un)

50 % Abschlag

8.

800 - 890 Wasserflächen (WA)

90 % Abschlag

9.

300 - 329 Betriebsflächen (BTF)

Ohne Zuschlag u. Abschlag

360 - 370

10.

400 - 430 Erholungsfläche (EHF)

Ohne Zuschlag u. Abschlag

11.

600 - 650 Landwirt. fl. (AGR)

Ohne Zuschlag u. Abschlag

670 - 680

12.

900 - 943 Flächen anderer Nutzung (SON)

Ohne Zuschlag u. Abschlag

4. 3.

Wasser- und Bodenverband „Ryck-Ziese“ je angefangenen m²

0,002209 €

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 4. Änderungsatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl d. Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

3.

Beschlussvorlage - Erweiterung Hydrantennetz in Pustow um 1 Unterflurhydrant

Beschluss-Nr.: 185/2019-2024

Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow erteilt den Auftrag zum Setzen von 1 Stück Unterflurhydranten in der Ortslage Pustow vor dem Folienlöschteich.

Die Firma MEA Tief- und Rohrleitungsbau GmbH erhält im Einvernehmen mit den Stadtwerken Loitz den Auftrag zur Lieferung und Einbau von einem Unterflurhydranten zu dem Preis von 2.554,04 € entsprechend dem Kostenangebot.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl d. Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

D. Blohm
Bürgermeister der Gemeinde Sassen-Trantow