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Loitzer Bote
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Beschlussprotokoll über die Sitzung der Stadtvertretung am 30.11.2023

Sitzung Nr.

35 / 2019 – 2024

Ort:

Rathaussitzungssaal

1.

Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Stadtvertretung

Die Sitzungsniederschrift vom 28.09.2023 wird wie folgt angenommen:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

2.

Antrag - Zulassung von Tonaufzeichnungen

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

7

Enthaltungen:

1

3.

Antrag - Petition zur Übernahme VG 98

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

12

Enthaltungen:

0

Weiter lässt Herr Rösicke darüber abstimmen, ob der Antrag von Herrn Steinfurth von der Verwaltung ausgeführt werden soll.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

4.

Beschlussvorlage - Wirtschaftsplan 2024 der Stadtwerke Loitz GmbH

Beschluss-Nr. 343 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan der Stadtwerke Loitz GmbH für das Wirtschaftsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

2

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

5.

TÖB - Stellungnahme als Nachbargemeinde zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Kreutzmannshagen der Gemeinde Süderholz

Beschluss-Nr. 344 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung macht keine Einwendungen zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Kreutzmannshagen der Gemeinde Süderholz. Gemeindliche Ziele und Belange der Stadt Loitz werden von der Planung nicht berührt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

6.

Benennung eines ständigen Vertreters im Zweckverband "Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern"

Beschluss-Nr. 345 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung Loitz beschließt, Herrn Toni Robin Schwarz als ständigen Vertreter der Verwaltung für den Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ zu benennen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

7.

Aufhebung der Beschluss-Nr.: 280/219-2024

Aufstellung des B-Planes Nr. 17 "Wohnbebauung Neustadt"

Beschluss-Nr. 346 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung der Beschluss-Nr.: 280/219-2024, vom 15.12.2022, Aufstellung des B-Planes Nr. 17 "Wohnbebauung Neustadt“.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

8.

Beschlussvorlage - Änderung der Hallennutzungsordnung

Beschluss-Nr. 347 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung beschließt die angepasste Benutzerordnung der Stadt Loitz für die Nutzung städtischer Sportstätten und – anlagen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

9.

Beschlussvorlage - 2. Änderung der Geschäftsordnung

Beschluss-Nr. 348 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung der Stadt Loitz beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Loitz.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

7

Enthaltungen:

1

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

10.

Beschlussvorlage - Vergabe Ausschreibung Kita-Trägerschaft

Beschluss-Nr. 349 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung Loitz beschließt die Durchführung des Verfahrens für die Ausschreibung der Kita-Trägerschaft an einen externen Dienstleister zu vergeben. Laut Hauptsatzung ist bei der Bestätigung des Leistungsverzeichnisses der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Tourismus, Stadt- und Ortsteilbildgestaltung zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

11.

Ermächtigungsbeschluss zur Sondertilgung bzw. Einsatz der Altschuldenhilfe

Beschluss-Nr. 350 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung beschließt, die Bürgermeisterin, den Kämmerer und den Finanzausschussvorsitzenden zu ermächtigen, einen wirtschaftlichen Sondertilgungs- bzw. Anlageplan zur Ablösung der Altschulden zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

12.

Beschlussvorlage Annahme einer Spende - Denkmal Sophia Hedwig

Beschluss-Nr. 351 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung Loitz nimmt die Geldspende in Höhe von 7.000,00 € von Herrn Manfred Wolff an. Die Spende ist für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck (Entwicklung des Kulturellen Lebens/Kunst-, Kultur- und Heimatpflege) einzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

H. Rösicke
Präsident der Stadtvertretung